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Patientenverfügung: Richtig vorsorgen, bewusst entscheiden

München (ots)

Eine Patientenverfügung (PV) hilft, den Patientenwillen zu berücksichtigen, auch wenn die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Aber was gilt es beim Aufsetzen einer PV zu beachten und ist sie rechtlich bindend? Diese und weitere Fragen beantwortet Katharina Bernlochner, Fachexpertin für ambulante Versorgung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK.

Durch lebenserhaltende Maßnahmen kann die letzte Lebensphase unheilbar kranker Patienten heutzutage verlängert werden: Schwerstpflegebedürftige oder demente Menschen sind mitunter von Maschinen und Pflegepersonal abhängig. "Wenn kein entsprechender Patientenwille bekannt ist, sind den behandelnden Ärzten die Hände gebunden und sie müssen den Patienten am Leben erhalten", erklärt Katharina Bernlochner und ergänzt: "Eine PV kann einen würdigen, selbstbestimmten Abschied ermöglichen und auch den Angehörigen zusätzlichen Kummer und Sorgen ersparen."

Was kann alles in einer Patientenverfügung festgehalten werden?

Eine PV dient dazu, den eigenen Willen zu erklären, wenn der betroffene Patient selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage ist. Wer eine Verfügung aufsetzen möchte, sollte sich daher sorgfältig mit den eigenen Wünschen und Wertvorstellungen auseinandersetzen, bevor er diese schriftlich festhält. "Allgemeine Formulierungen wie «Ich möchte in Würde sterben» sollten vermieden werden. Vielmehr muss ganz individuell festgehalten werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung begonnen oder nicht fortgesetzt werden soll", rät die Expertin. Insbesondere Festlegungen zu bestimmten medizinischen Maßnahmen sollten enthalten sein, wie beispielsweise der Verzicht auf langfristige künstliche Ernährung, maschinelle Beatmung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Zudem können persönliche Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse aufgegriffen werden. Ist man sich in einzelnen Punkten nicht sicher, kann ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder dem Hausarzt für Klarheit sorgen. Schließlich ist es auch wichtig, einen gesetzlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Wünsche durchsetzen kann und für den Notfall eine oder mehrere Vertrauenspersonen darüber zu informieren, wo die PV aufbewahrt wird.

Sind Patientenverfügungen nur für ältere Menschen gedacht?

Ein schwerer Unfall, Schlaganfall oder ein Herzinfarkt - vieles kann dazu führen, dass auch jüngere Menschen plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sind und künstlich am Leben gehalten werden müssen. "Viele Menschen wissen nicht, dass ab der Volljährigkeit des Patienten niemand - weder Eltern, Eheleute oder Kinder - in dessen Namen automatisch Regelungen treffen darf", sagt Expertin Bernlochner. Ohne Bevollmächtigten bestehe im Ernstfall die Gefahr, einen völlig fremden oder nicht gewollten gesetzlichen Betreuer zu erhalten. Aus diesem Grund sei es in jedem Alter sinnvoll, eine PV zu verfassen. Je nach Altersgruppe gelte es unterschiedliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

   - Junge (gesunde) Menschen: Berücksichtigung höherer 
     Rehabilitationschancen bei Gehirnverletzungen / Abwägung der 
     verbleibenden Lebensqualität / Erklärung für oder gegen eine 
     Organspende
   - Menschen im höheren Lebensalter: Besteht aktuell Lebenswille 
     oder schon "Lebensmattheit"? / Welche Maßnahmen kommen im Falle 
     einer Altersdemenz in Frage? (z.B. künstliche Ernährung) / Wie 
     steht der Patient zu intensivmedizinischen Maßnahmen wie 
     Wiederbelebung oder künstlicher Beatmung?
   - Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen: Dokumentation der 
     Bedürfnisse und Wünsche entsprechend dem absehbaren 
     Krankheitsverlauf / PV als vorausschauender "palliativer 
     Behandlungsplan"

Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend und unbegrenzt gültig?

Ja - vorausgesetzt, der Wille des Patienten in Bezug auf ärztliche Maßnahmen kann eindeutig und zweifelsfrei festgestellt werden. Eine Patientenverfügung gilt ab der Unterzeichnung des Dokuments. Katharina Bernlochner empfiehlt, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen und bei schwerer Erkrankung zu überprüfen, zu aktualisieren und erneut zu unterschreiben. So werde sichergestellt, dass die Patientenverfügung den aktuellen Wünschen des Verfassers entspricht. Zudem sollten ein gesetzlicher Vertreter für die Rechtsgeschäfte (im Rahmen einer Vorsorgevollmacht) eingesetzt werden.

Über die SBK:

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit mehr als 1.700 Mitarbeitern in rund 100 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch immer im Mittelpunkt. Sie unterstützt ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. So wurde die SBK 2015 zum dritten Mal "Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse" und erhielt den Deutschen Servicepreis. Beim Kundenmonitor Deutschland belegte die SBK 2015 erneut den Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit. Auch die Mitarbeiter sind begeistert: 2015 platzierte sich die SBK im Wettbewerb "Deutschlands beste Arbeitgeber" zum achten Mal in Folge unter den besten 100 Unternehmen.

Pressekontakt:

SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Katrin Gast
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-262
Fax: +49(89)62700-60262
Email: katrin.gast@sbk.org
Internet: www.sbk.org

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