ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Statement von ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Regelung Berlins zur Entfristung promovierter Wissenschaftler*innen für nichtig zu erklären
Statement von ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Regelung Berlins zur Entfristung promovierter Wissenschaftler*innen für nichtig zu erklären:
»Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für die Beschäftigten der Hochschulen. Es beendet den Weg der ehemaligen Berliner Landesregierung, dem Befristungsunwesen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Einhalt zu gebieten, indem promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei Anstellung die Zusage auf eine unbefristete Stelle gegeben werden muss. Wissenschaftsfreiheit kann nicht bedeuten, dass Arbeitgeber Beschäftigte in permanenter Unsicherheit halten können. Im Gegenteil: Solche dauerhaft prekären Arbeitsverhältnisse gefährden die Unabhängigkeit und Freiheit der Forschung. Nach diesem Urteil steht Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) umso mehr in der Pflicht. Sie muss dem außer Kontrolle geratenen Befristungswesen wirksam einen Riegel vorschieben. Die neue Bundesregierung hat für 2026 eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angekündigt. Das Beste wäre, dieses Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft ganz abzuschaffen. Mindestens aber braucht es eine grundlegende Reform, die deutlich mehr Dauerstellen schafft. Die sogenannte Tarifsperre gehört abgeschafft, die die Möglichkeiten für Beschäftige beschränkt, mit gewerkschaftlicher Organisierung und in Tarifverträgen Verbesserungen zu erreichen. Die Bundesregierung muss jetzt schnell und konsequent handeln – auch im Interesse der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nur mit guten und sicheren Arbeitsbedingungen für hochqualifizierte Beschäftigte attraktiv sind.«
V.i.S.d.P.
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