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Haushalte zahlen im 1. Halbjahr 2020 durchschnittlich 31,94 Cent je Kilowattstunde Strom/Durchschnittlicher Gaspreis für Privathaushalte bei 5,99 Cent je Kilowattstunde

Wiesbaden (ots)

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2020 im Durchschnitt 31,94 Cent je Kilowattstunde Strom gezahlt. Erdgas kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 5,99 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Strompreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2019 um 6,8 %, die Erdgaspreise um 2,7 %.

Haushaltspreise für Strom stark abhängig vom Jahresverbrauch

Abhängig von ihrem Jahresverbrauch zahlten die privaten Haushalte sehr unterschiedliche Strompreise: Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Kilowattstunden kostete die Kilowattstunde Strom im 1. Halbjahr 2020 durchschnittlich 47,52 Cent, ab einem Verbrauch von 15 000 Kilowattstunden nur 25,79 Cent.

Aufgrund einer Sonderregelung können die Energieversorgungsunternehmen den zum 1. Juli 2020 als Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung gesenkten Mehrwertsteuersatz bereits auf die Preise für das 1. Halbjahr 2020 anwenden. Nach Angaben der Energieversorger werden etwa 13 % der privaten Haushalte rückwirkend von der befristeten Mehrwertsteuersenkung profitieren. Höhere Netzentgelte und höhere Kosten für Energie und Vertrieb sorgten dennoch für höhere Preise gegenüber dem 2. Halbjahr 2019. Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Kilowattstunden stieg der Strompreis um 4,0 %, ab einem Jahresverbrauch von 15 000 Kilowattstunden um 8,8 %.

Auch bei Haushaltspreisen für Erdgas große Unterschiede je nach Jahresverbrauch

Auch die Erdgaspreise für Privathaushalte unterschieden sich je nach Jahresverbrauch deutlich: Ein Haushalt mit weniger als 20 Gigajoule Jahresverbrauch zahlte im Durchschnitt 8,29 Cent je Kilowattstunde, ab 200 Gigajoule waren es lediglich 5,37 Cent.

Von der Mehrwertsteuersenkung werden bei Erdgas nach Angaben der Energieversorger etwa 8 % der privaten Haushalte bereits im 1. Halbjahr 2020 profitieren. Dennoch stiegen auch die Gaspreise an. Für einen Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher 4,9 % mehr als im 2. Halbjahr 2019, bei einem Jahresverbrauch von über 200 Gigajoule lag die Teuerung bei 1,7 %. Für den Anstieg sorgten auch hier die Netzentgelte und die Kosten für Energie und Vertrieb.

Strompreis für Nicht-Haushaltskunden fällt erst ab hohem Jahresverbrauch

Nicht-Haushaltskunden (zum Beispiel Unternehmen oder Behörden) zahlten für Strom ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 14,88 Cent je Kilowattstunde. Das waren 8,5 % mehr als im 2. Halbjahr 2019. Dabei stiegen die Preise für fast alle Verbrauchsgruppen, nur bei einem Jahresverbrauch von 150 Gigawattstunden (GWh) und mehr fielen die Preise deutlich um 16,2 %.

Für Erdgas zahlten Nicht-Haushaltskunden durchschnittlich 2,75 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Erdgas für sie 12,7 % günstiger als im 2. Halbjahr 2019. Die Preise fielen für fast alle Verbrauchsgruppen. Für Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Gigajoule stiegen die Preise allerdings um 6,5 %.

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Erdgas- und Stromdurchschnittspreise wird seit 2020 vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Hierfür werden bei Energieversorgern die Verkaufspreise für nach dem Jahresverbrauch definierte Verbrauchsgruppen für private Haushalte und Nicht-Haushaltskunden erhoben. Zusätzlich werden Verwaltungsdaten zu Stromsteuer und Energiesteuer sowie zu Erneuerbare-Energien-Gesetz-, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz- und Offshoreumlage ausgewertet. Vergleichbare Vorjahreswerte werden durch das Europäische Statistikamt Eurostat (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/energy/data/database) veröffentlicht, ebenso vergleichbare Preise für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Den Energieversorgungsunternehmen stehen bei der Weitergabe der Mehrwertsteuersatzsenkung unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Diese sind jeweils individuell abhängig von dem vom Versorger gewählten Abrechnungsmodell und Abrechnungszeitpunkt. Demnach können Energieversorger den gesenkten Mehrwertsteuersatz auch schon vor dem 1. Juli 2020 anwenden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Energiepreise, Telefon: +49 (0) 611 / 75 47 94 www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

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