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Bundestag verabschiedet HBG-Novelle

Berlin (ots)

Am 11.2.2004 hat der Deutsche Bundestag in 2. und
3. Lesung dem Gesetzespaket zur Umsetzung der
EU-Finanzsicherheitenrichtlinie, das auch die Novelle des
Hypothekenbankgesetzes enthält, zugestimmt. Zuvor war es gelungen, im
Rechtsausschuss Einigung über noch ausstehende Detailfragen des
Entwurfs über das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über
Finanzsicherheiten zu finden.
Damit ist der Weg frei - so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes
deutscher Hypothekenbanken, Louis Hagen, dass das Gesetzespaket ohne
Anrufung des Vermittlungsausschusses bereits in der nächsten Sitzung
des Bundesrates am 12. März verabschiedet werden könnte.
Die Änderungen des HBG zielen darauf ab, den internationalen
Kapitalmarkt weiterhin von der hohen Sicherheit und Qualität des
Pfandbriefs zu überzeugen, in dem sie das bestehende Sicherheitennetz
um den Pfandbrief noch feinmaschiger machen. Konkret enthält der
Gesetzentwurf Regelungen, welche die zeitgerechte und vollumfängliche
Zahlung der geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen aus den
Pfandbriefen auch für den Fall der Insolvenz einer Hypothekenbank
sichern.

Pressekontakt:

Verband Deutscher Hypothekenbanken
Georgenstr. 21
10117 Berlin
Tel.: 030 20915-100
Fax: 030 20915-101
http://www.hypverband.de

Pressearbeit:
Dr. Helga Bender,
Tel.: 030 20915-330
E-Mail: bender@hypverband.de

Christian Walburg,
Tel.: 030 20915-340
E-Mail: walburg@hypverband.de

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