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Internationaler Frauentag (8.3.): Femizide in Bosnien auf EU-Ebene thematisieren

Femizide auf dem Westbalkan:

  • Femizid-Rate in Bosnien und Herzegowina steigt
  • Angesichts des angestrebten EU-Beitrittsverfahrens sollte die Bundesregierung sich für Reformen zum besseren Schutz von Frauen einsetzen
  • Frauen müssen bei möglichem EU-Beitrittsverfahren eingebunden werden

Zum Internationalen Frauentag am 8. März macht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf die besorgniserregende Zahl an Femiziden in Bosnien und Herzegowina aufmerksam. Bisher reagieren die örtlichen Behörden völlig unvorbereitet und gewähren den Betroffenen daher keinen adäquaten Schutz.

„Angesichts der angestrebten EU-Beitrittsverhandlungen des Landes müssen die EU und auch die deutsche Bundesregierung auf Reformen in der Gesetzgebung und Strafverfolgung drängen – und diese wo immer möglich fördern, damit Frauen besser geschützt werden“, fordert Jasna Causevic, Referentin der GfbV für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat genau das bei ihrem Besuch in Bosnien und Herzegowina versäumt, obwohl sie sich eine feministische Außenpolitik als Ziel gesetzt hat.“ Baerbock erklärte die EU-Erweiterung bei ihrem Besuch vor wenigen Tagen als geopolitische Notwendigkeit, die Europa stärker macht. „Alles verständlich, aber auch Frauen müssen bei weiteren Gesprächen bezüglich eines möglichen EU-Beitritts gleichwertig mit eingebunden werden. Vor allem vor dem Hintergrund steigender Femizide“, betont Causevic.

Fast die Hälfte der Frauen in Bosnien und Herzegowina (48 Prozent) haben seit ihrem fünfzehnten Lebensjahr eine Form von Gewalt erlebt, fast vier von zehn Frauen (38 Prozent) durch einen Partner oder Nichtpartner, zeigt eine Studie des Gender Center der Föderation Bosnien und Herzegowina. Nur die wenigsten Gewalttäter werden jedoch strafrechtlich verfolgt. Im Regelfall erhalten sie, wenn überhaupt, sehr milde Strafen. Die Tötung der Ehefrau wird oft als häusliche Gewalt und nicht als schwerer Mord klassifiziert, der mit langjährigen Haftstrafen bis zu 45 Jahren sanktioniert werden kann.

„Diese extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt ist in Bosnien und Herzegowina ein strukturelles Problem. Vielfach hatten die Frauen vorher Schutz gesucht und sich an die Polizei oder Gerichte gewendet, ohne angemessene Hilfe zu bekommen“, erklärt Belma Zulcic, Direktorin der GfbV-Sektion in Sarajevo. „Es ist ein totales Versagen aller Verantwortlichen“, kritisiert auch Causevic. „Der unkontrollierte Zugang zu Waffen, unverarbeitete Traumata sowie die transgenerationale Weitergabe von traumatischen Erfahrungen an die nachfolgende Generation sind regionale Kontextfaktoren, die diese Art von Gewalt zuzüglich fördern.“

Die GfbV-Sektion in Sarajevo fordert gemeinsam mit der GfbV Deutschland von der bosnischen Regierung, dass Femizide als Sonderform des schweren Mordes rechtlich definiert werden, damit Taten adäquat erfasst, juristisch verfolgt und sanktioniert werden können. Die Bekämpfung des Femizids und der geschlechtsspezifischen Gewalt muss zu einer der politischen Prioritäten des Landes gemacht werden, erklärt die Menschenrechtsorganisation in ihrem Appell an die bosnische Regierung.

Sie erreichen Jasna Causevic unter j.causevic@gfbv.de oder 0551/49906-16.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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Tel.: +49 551 499 06-21
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E-Mail:  info@gfbv.de
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