Deutsche Umwelthilfe deckt auf: Gasbranchenverband erfüllt Methan-Berichtspflichten nicht
Berlin (ots)
- Tool des Branchenverbands DVGW zur Erfassung klimaschädlicher Methanemissionen widerspricht nach Auffassung der DUH gesetzlichen Vorgaben
- Emissionen kleingerechnet: Nutzung veralteter Standardwerte statt eigener Messungen, keine Hochrechnung von Leckagen
- DUH fordert konsequente Umsetzung der Methan-Verordnung und behördliches Durchgreifen statt stiller Fortsetzung der gescheiterten "technischen Selbstverwaltung" der Gaswirtschaft
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der Branchenverband der Gasindustrie, stellt seinen Mitgliedern mit dem Statistiktool "GaWaS" ein Instrument zur Umsetzung der Emissionserfassungs- und Berichtspflichten bereit. Jedoch erfüllt es laut einer Recherche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die gesetzlichen Vorgaben der EU-Methanverordnung nicht.
Nach Angaben des DVGW ermöglicht GaWaS Unternehmen, "ihren Berichtspflichten nachzukommen" und gleichzeitig "die von der EU-Verordnung geforderte Transparenz hinsichtlich der Methanemissionen" herzustellen. Statt der gesetzlich vorgesehenen Eintragung eigener Messergebnisse sieht das Tool lediglich die Nutzung veralteter Standardwerte vor. Zudem werden gefundene Leckagen nicht auf das gesamte Netz hochgerechnet. Die DUH fordert die zuständigen Behörden auf, vom DVGW eine rechtskonforme Gestaltung seines Statistiktools einzufordern. Ohne eine Anpassung drohen vielen Betreibern nicht nur mögliche Strafzahlungen - auch der tatsächliche Ausstoß extrem klimaschädlicher Methanemissionen wird systematisch unterschätzt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Als Branchenverband wäre es die Aufgabe des DVGW, seine Mitglieder bei der Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards zu unterstützen. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass der DVGW einen Regelbruch geradezu herbeiführen will. In der Konsequenz werden die extrem klimaschädlichen Methanemissionen der Gasinfrastruktur in Deutschland weiterhin unterschätzt. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit der Methan-Verordnung. Denn das EU-Gesetz soll das bisherige System der 'technischen Selbstverwaltung' ersetzen, in welchem die Industrie weitgehend selbst die Kontrollregeln festgelegt hat. Wir fordern von den zuständigen Behörden, dem Branchenverband genau auf die Finger zu schauen. Gleichzeitig müssen die Behörden klar machen, dass die Einhaltung der Regeln in der Verantwortung der Unternehmen liegt und notfalls auch mit Sanktionen durchgesetzt wird."
Nach Informationen der DUH hat ein beträchtlicher Anteil der knapp 700 Gasverteilnetzbetreiber in Deutschland für die Erstellung der verpflichtenden Methan-Berichte das GaWaS-Tool verwendet und könnte damit gegen die Berichtspflichten verstoßen haben.
Hintergrund:
Artikel 12 der EU-Methanverordnung verpflichtet Betreiber von fossiler Öl- und Gasinfrastruktur in Deutschland dazu, ihre Methanemissionen zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Bisher verwendete Schätzwerte sollen durch eigene Messungen ersetzt werden - zunächst für das Berichtsjahr 2025 basierend auf einer repräsentativen Auswahl einzelner Komponenten wie Ventilen und Verbindungsstücken. Für das Berichtsjahr 2026 müssen dann auch die Emissionen der einzelnen Standorte gemessen werden, um sie mit den Gesamtemissionen der zugehörigen Komponenten abzugleichen. Die DUH hatte am 4. Mai eine Auswertung der Berichte der Betreiber veröffentlicht, die erhebliche Mängel in den für 2024 und 2025 eingereichten Methanberichten offengelegt hatte, darunter viele Berichte, die offenbar mit dem DVGW-Tool erstellt wurden.
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