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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Vorschläge zur Reform des Stiftungsrechts reichen nicht aus

Essen (ots)

Stifterverband kritisiert "bloß verbale Verbesserungen" im
   Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stiftungsrecht
Appell des Stifterverbandes, Stiftern zu deren Lebzeiten mehr
   Freiheit zu gewähren
Der Stifterverband erkennt im Gesetzentwurf der Bundesregierung
zum Stiftungsrecht keine Bewegung in Richtung einer echten Reform.
"Die Änderungsvorschläge fixieren lediglich die bereits bestehende
Rechtspraxis", kritisierte Dr. Arend Oetker, Präsident des
Stifterverbandes. So sei das "Recht auf Stiftung" schon längst
Genehmigungspraxis. Auch die Vorschläge, wie die Genehmigung zu
regeln sind, seien fast identisch mit den bereits auf Landesebene
bestehenden Gesetzen. Die neue Bezeichnung "Anerkennung" statt bisher
"Genehmigung" hält Oetker für "Euphemismus".
Einen ganz wesentlichen Aspekt lässt der Gesetzentwurf nach
Auffassung des Stifterverbandes unberücksichtigt. Oetker wies
daraufhin, dass fast 90 Prozent aller Stiftungen heute zu Lebzeiten
errichtet würden: "Stifter oder Stifterin wollen sich heute über die
Stiftung in der Regel gesellschaftlich engagieren und nicht wie
früher nur ihre Vermögensnachfolge regeln."
Deswegen fordert der Stifterverband, dem Stifter bei der
Satzungsgestaltung mehr Freiheit zu gewähren. Bei der
Stiftungserrichtung solle statt des Konzessions- das
Normativverfahren eingeführt werden. "Eine notarielle Beurkundung der
Errichtung reicht aus, ein gesondertes Genehmigungsverfahren ist
nicht nötig und schreckt potenzielle Stifter nur ab", sagte Oetker.
Der Stifterverband fordert, dass das Gesetz dem Bürger nicht nur
ein Recht auf Stiftung zuerkennt, er muss dieses Recht auch
unabhängig von einer staatlichen Genehmigung verwirklichen können.
Voraussetzung für die Stiftungserrichtung darf nur noch das
Stiftungsgeschäft, die Stiftungssatzung und die Eintragung in das
Stiftungsregister sein.
Dem Stifter soll ferner die Möglichkeit gegeben werden, die
Satzung einschließlich des Stiftungszwecks nachträglich zu ändern.
Oetker: "Nur so kann der Stifter für spätere Anpassungen und
Neufokussierungen der Stiftungszwecke Erfahrungen sammeln."
Ferner soll ein Stifter anordnen können, dass die staatliche
Stiftungsaufsicht ruht, solange er selbst in der Stiftung mitwirkt,
zumal die Finanzämter die gemeinnützige Verwendung der
Stiftungsmittel ohnehin laufend überprüfen.
Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass durch Beschränkung der
staatlichen Aufsichtspflichten die Aufsichtsbehörden spürbar
entlastet würden. Weniger Staat würde das Entstehen einer
Bürgergesellschaft fördern und zur nachhaltigen Belebung des
Stiftungswesens in Deutschland beitragen.
Der Stifterverband berät und betreut seit 30 Jahren Stifter
hinsichtlich inhaltlicher, rechtlicher und anlagerelevanter Fragen.
Zurzeit haben mehr als 330 Stifter und Stifterinnen die Verwaltung
ihrer Stiftung (Stiftungskapital insgesamt: 1,3 Mrd. Euro) dem
Stifterverband anvertraut.
Ansprechpartner: Dr. Markus Heuel, Telefon: 0201/8401-212

Pressekontakt:

Frau Dr. Angela Lindner
Tel. 0201/8401-158

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auch im Internet unter
der Adresse http://www.stifterverband.de oder kann Ihnen per Fax
zugeschickt werden.

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