Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
Reform des Kindschaftsrechts: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“
Im August 2023 hatte Justizminister Buschmann die „Eckpunkte für eine Reform des Kindschaft- und Unterhaltsrechts“ veröffentlicht. Damals versprach er eine schnelle Umsetzung der Reform, die bis heute noch auf sich warten lässt.
Jetzt will Justizminister Buschmann offensichtlich Dynamik in den Reformprozess bringen. Für den 25. Oktober hat der Justizminister jetzt Vertreter der Landesjustizverwaltungen zu einer Besprechung eingeladen. Gleichzeitig mit der Einladung wurden die Entwürfe zum Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht Abstammungsrecht mitversandt. „Wir begrüßen die Vorschläge von Bundesjustizminister Buschmann, weil sie für Trennungsfamilien Verbesserungen bringen. Wir dringen auf Umsetzung des Reformvorhabens noch in dieser Legislaturperiode“, fordert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Die Umsetzung stellen Fachleute in Frage, denn innerhalb der Ampel, sprich zwischen Justizministerium und Familienministerium besteht weiterhin „Abstimmungsbedarf“.
Hintergrund
Es ist schon sehr unüblich, einen Entwurf, oder gleich mehrere, an die Länder und an die Presse zu schicken, bevor man sich in der Koalition über diese Entwürfe verständigt hat. In der Regel werden Gesetzentwürfe zunächst vom Kabinett verabschiedet, bevor sie als Regierungsentwurf dem Parlament zur Beschlussfassung und der Presse zugeleitet werden. Es folgen im Parlament drei Lesungen sowie die Arbeit im Rechtsausschuss verbunden mit Anhörungen der Verbände. Noch liegt kein Regierungsentwurf dem Bundestag vor, dessen Lesungen und die Arbeit in den Ausschüssen dauert in der Regel ein halbes Jahr. Justizminister Buschmann läuft also die Zeit davon, denn spätestens ab Mai ist Wahlkampf.
Experten der Ministerien vertreten unisono die Auffassung, dass die Reform des Kindesunterhaltsrechts nur dann noch eine Chance hat in der Legislaturperiode realisiert zu werden, wenn gleichzeitig die Kindergrundsicherung durchgewunken wird.
Geht es wirklich nach dem „do ut des Prinzip“: Ich gebe dir die Kindergrundsicherung, du gibst mir die Reform des Kindesunterhaltsrechts? Angesprochen auf dieses naheliegende Junktim meint die ISUV-Vorsitzende Ulbrich: „Für parteipolitisches Taktieren haben Trennungseltern kein Verständnis. Wir dringen auf die Umsetzung der vernünftigen Abreden im Koalitionsvertrag. Ich bin weiter optimistisch. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt, sprich, wenn nicht bis Anfang Dezember der Regierungsentwurf vorliegt.“
Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht – ISUV e.V.
Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.
Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und über 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.
Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Ralph Gurk, Monika Roth, Anna Freitag, Thomas Goes
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569 Registriert im Lobbyregister unter R 003635