Dynamische Stromtarife & Netzsteuerung: Steven Hensel erklärt, was PV-Anlagen-Besitzer jetzt über das Solarspitzengesetz wissen müssen
Cappeln (ots)
Die neuen Regelungen des Solarspitzengesetzes stellen viele PV-Anlagen-Besitzer vor Herausforderungen – doch mit der richtigen Strategie lassen sich weiterhin hohe Einsparungen erzielen. Die Grüne Leuchte GmbH & Co. KG begleitet ihre Kunden von der Planung bis zur Optimierung der Anlage und sorgt dafür, dass sie ihren Eigenverbrauch maximal nutzen. Was genau das neue Gesetz für PV-Besitzer und Interessenten bedeutet und wie sie das volle Potenzial ihrer Investition nutzen können, erfahren Sie hier.
Mit dem neuen Solarspitzengesetz soll verhindert werden, dass erneuerbare Energien das Stromnetz überlasten, denn Sonnen- und Windkraft erzeugen oft mehr Strom, als das Netz aufnehmen kann. Das am 25. Februar 2025 vom Bundesrat beschlossene Gesetz bringt dabei tiefgreifende Veränderungen: eine strengere Regulierung der Einspeisung, die Einführung intelligenter Stromzähler (Smart Meter) und den Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Vor allem private Betreiber kleinerer PV-Anlagen spüren die Auswirkungen besonders stark. Künftig gilt die Einspeisebeschränkung bereits für Anlagen ab 2 kWp – ein drastischer Einschnitt, da zuvor nur große Anlagen über 400 kWp betroffen waren. Wer keinen Smart Meter installiert, darf nur noch 60 Prozent seines erzeugten Stroms ins Netz einspeisen, was die Wirtschaftlichkeit deutlich schmälert. „Viele stehen nun vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder in neue Technik investieren oder die eigene Rendite schmälern“, warnt Steven Hensel, Geschäftsführer der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG. „Umso wichtiger ist es, dass sich PV-Besitzer von neu zu errichtenden PV-Anlagen ab dem 25.02.2025 frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, um rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen.“
„Wir bereiten unsere Kunden natürlich von Anfang an auf das neue Solarspitzengesetz vor“, fügt er hinzu. „Statt Unsicherheit und Verwirrung setzen wir auf klare Lösungen, die PV-Besitzern helfen, ihre Anlage weiterhin maximal wirtschaftlich zu betreiben.“ Als Meisterbetrieb mit über 60 Mitarbeitern bietet die Grüne Leuchte GmbH & Co. KG alles aus einer Hand – von der ersten Beratung bis hin zur Installation und Wartung der PV-Anlage. Doch der Service von Steven Hensel und seinem Team geht noch weit darüber hinaus: Sie denken nicht nur an die Solaranlage, sondern an das gesamte Energiemanagement des Hauses ihrer Kunden. Durch intelligente Lösungen wie Heizstäbe im Warmwasserboiler oder Wallboxen für E-Autos sorgen sie dafür, dass überschüssiger Strom sinnvoll genutzt wird, statt ihn ins Netz einzuspeisen. „Unsere Experten unterstützen dabei, die Rentabilität der Anlage zu optimieren, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und das Beste aus der Investition herauszuholen“, versichert Steven Hensel. Damit PV-Besitzer und neue Interessenten genau wissen, worauf es ankommt, hat er die wichtigsten Punkte des neuen Solarspitzengesetzes im Folgenden zusammengetragen.
1. Wie wirkt sich das Solarspitzengesetz konkret aus?
Das Solarspitzengesetz bringt einige Veränderungen für PV-Besitzer – allerdings nur für neue Anlagenbetreiber. Für Kunden, die bereits eine PV-Anlage haben, ändert sich nichts, selbst wenn ein Smart Meter verbaut wird. Dabei sind die neuen Regeln, wenn ein Smart Meter verbaut wird: keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und ab 2 kWp eine digitale Steuerung der Einspeisung. Ohne Smart Meter darf nur 60 Prozent der Nennleistung eingespeist werden. Das macht die Nutzung von Speicherlösungen oder intelligenten Verbrauchern wie Heizstäben und Wallboxen umso wichtiger. Auch für gewerbliche Betreiber wird das Gesetz zur Herausforderung: Bereits ab 2 kWp greifen auch hier die neuen Vorschriften, was eine smarte Steuerung der Anlage unverzichtbar macht, um Verluste zu vermeiden.
2. Negative Strompreise und Netzüberlastung – Was bedeutet das für PV-Anlagen-Besitzer?
Eine der gravierendsten Änderungen des Solarspitzengesetzes betrifft die wegfallende Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Sobald der Strompreis an der Börse ins Minus fällt, gibt es keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom. Diese Regel galt bisher nur für große Anlagen ab 400 kWp, doch nun sind alle neuen PV-Anlagen über 2 kWp betroffen. Wer überschüssigen Strom nicht selbst verbraucht oder speichert, geht in diesen Zeiten leer aus.
Anlagen mit Smart Meter haben immerhin die Möglichkeit, diese nicht vergüteten Zeiträume zu erfassen: 50 Prozent der sogenannten Vollast-Viertelstunden werden angerechnet und später an die 20-jährige EEG-Vergütung angehängt. Doch das hilft nur bedingt, wenn Netzüberlastungen auftreten. In solchen Fällen kann der Netzbetreiber die Einspeisung ferngesteuert drosseln oder die Anlage komplett abschalten. Wer sich wirtschaftlich absichern will, sollte frühzeitig auf Speicherlösungen und intelligentes Lastmanagement setzen – denn die neuen Regeln machen den Eigenverbrauch wichtiger denn je.
3. Smart Meter – Welche Vorteile bietet es?
Mit dem Solarspitzengesetz werden Smart Meter zur zentralen Technologie für den Betrieb von PV-Anlagen. Diese digitalen Stromzähler erfassen viertelstündlich exakte Daten über den Verbrauch und die Einspeisung von Strom. Ohne sie wäre die dynamische Steuerung des Netzes nicht möglich, denn nur mit präzisen Echtzeitdaten kann sichergestellt werden, dass Überlastungen vermieden werden. Zudem ermöglichen sie es Netzbetreibern, bei negativen Strompreisen gezielt einzugreifen oder sogar die Einspeisung einzelner Anlagen zu regulieren.
Smart Meter messen nicht nur, wie viel Strom eine PV-Anlage erzeugt und ins Netz einspeist, sondern übermitteln diese Werte auch automatisch an den Netzbetreiber. Dadurch eröffnen sie neue Möglichkeiten für dynamische Stromtarife, die Verbrauchern helfen können, ihren Strom genau dann zu nutzen, wenn er am günstigsten ist. Die flächendeckende Einführung schreitet voran: Bis 2025 sollen 20 Prozent aller Haushalte ausgestattet sein, bis 2030 sogar 95 Prozent. Die Installation erfolgt durch den Netzbetreiber, der auf Antrag eines Kunden zeitnah handeln muss, um einen Smart-Meter beim Antragsteller zu verbauen.
4. Steuerung von Verbrauchern & Netzstabilität – Was ändert sich?
Mit dem Solarspitzengesetz erhalten Netzbetreiber mehr Einfluss auf die Stromnutzung privater Haushalte. Bestimmte Verbraucher, die viel Energie benötigen, können künftig ferngesteuert werden – darunter Wärmepumpen, Wallboxen und Durchlauferhitzer mit einer Leistung über 4,2 kW sowie PV-Anlagen über 2 kWp. Ziel ist es, die Netzstabilität zu gewährleisten und Überlastungen zu verhindern, indem in Spitzenzeiten der Verbrauch oder die Einspeisung einzelner Anlagen gezielt reguliert wird.
Diese neue Steuerungsmöglichkeit ist eine direkte Maßnahme, um Blackout-Szenarien zu vermeiden. Wenn das Netz an seine Belastungsgrenzen stößt, kann der Netzbetreiber Verbraucher drosseln oder abschalten, um eine Überlastung zu verhindern. Für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet das jedoch, dass sie nicht mehr uneingeschränkt über ihren erzeugten Strom verfügen können. Wer seine Energie bestmöglich selbst nutzen will, sollte daher auf intelligente Eigenverbrauchsstrategien setzen – etwa durch Batteriespeicher oder Lastmanagement, um sich unabhängiger von Netzschwankungen und fremder Steuerung zu machen.
5. Dynamische Stromtarife & Verbrauchsoptimierung – welche Chancen gibt es?
Mit dem Solarspitzengesetz rückt ein neues Konzept in den Fokus: dynamische Stromtarife. Im Gegensatz zu herkömmlichen Tarifen mit festen Preisen schwankt hier der Strompreis stündlich, abhängig von Angebot und Nachfrage an der Strombörse. Wer über einen Smart Meter verfügt, kann diesen Mechanismus nutzen, um gezielt zu günstigen Zeiten Strom zu beziehen – beispielsweise in der Nacht, wenn der Verbrauch niedrig ist, oder an Tagen mit viel Wind- und Solarstrom im Netz.
Diese Flexibilität bringt sowohl Vorteile als auch Risiken. Einerseits lassen sich E-Autos und Wärmepumpen besonders günstig betreiben, andererseits können die Preise an Spitzentagen deutlich teurer ausfallen. Wer wirklich sparen möchte, muss seinen Verbrauch an die Preisschwankungen anpassen – was mit einer intelligenten Steuerung wesentlich einfacher wird. Hier spielt künstliche Intelligenz eine Schlüsselrolle: Moderne Systeme analysieren historische Daten und aktuelle Strompreise in Echtzeit, um automatisch den besten Zeitpunkt für Verbrauch und Einspeisung zu ermitteln. So kann der Eigenverbrauch optimiert und gleichzeitig das Maximum aus der PV-Anlage herausgeholt werden.
Fazit: Lohnt sich eine PV-Anlage noch?
Trotz der neuen Einschränkungen bleibt eine PV-Anlage eine sinnvolle Investition – vorausgesetzt, der Eigenverbrauch wird maximiert. Die Zeiten, in denen sich eine Anlage vor allem durch hohe Einspeisevergütungen lohnte, sind jedoch vorbei. Wer seinen selbst erzeugten Strom direkt nutzt, beispielsweise durch Batteriespeicher, Wärmepumpen oder smarte Steuerung, kann die neuen Regelungen geschickt umgehen und weiterhin von den Vorteilen der Solarenergie profitieren. Gerade mit dynamischen Stromtarifen und intelligenter Verbrauchsoptimierung lassen sich langfristig Kosten senken und die Wirtschaftlichkeit der Anlage sichern.
Ein großes Hindernis beim Übergang zu den neuen Regelungen ist allerdings der holprige Rollout der Smart Meter. Fachkräftemangel, überlastete Netzbetreiber und technische Kinderkrankheiten der neuen Systeme verzögern die flächendeckende Umsetzung. Viele Netzbetreiber sind noch unsicher, wie sie die neuen Anforderungen bewältigen sollen, und es gibt keine einheitliche Strategie für den Einbau und Betrieb der Smart Meter. Das kann für PV-Anlagen-Besitzer bedeuten, dass sie länger auf eine verbindliche Lösung warten müssen. Doch wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt und auf eine durchdachte Eigenverbrauchsstrategie setzt, kann sich auch unter den neuen Bedingungen eine wirtschaftlich rentable PV-Anlage sichern.
Sie möchten Ihre PV-Anlage optimal auf die neuen Regelungen vorbereiten und weiterhin wirtschaftlich profitieren – ganz ohne unnötige Einschränkungen? Dann melden Sie sich jetzt bei Steven Hensel von der Grüne Leuchte GmbH & Co. KG und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch! Schauen Sie auch auf ihrem YouTube-Kanal "Grüne Leuchte klärt auf" vorbei.
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