Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)
VdPB: Verzögerungen beim Befugniserweiterungsgesetz für die Profession Pflege nicht hinnehmbar
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VdPB: Verzögerungen beim Befugniserweiterungsgesetz für die Profession Pflege nicht hinnehmbar
Scheitern des BEEP im Bundesrat gefährdet den Zeitplan / VdPB kritisiert Streit über Krankenhausfinanzierung im Zusammenhang mit dem BEEP / Nach zwei Jahren Diskussion immer noch kein Gesetz zu mehr Kompetenzen für Pflegende
München, 27.11.2025 – Das als Pflegekompetenzgesetz bekannte Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde am 6. November vom Bundestag verabschiedet. In der Beurteilung dieses entscheidenden Schrittes waren sich Vertreterinnen und Vertreter der Profession Pflege einig: Dieses Gesetz hat trotz der zahlreichen Änderungen – einschließlich Umbenennung – das Potenzial, zu einem längst überfälligen Meilenstein der Professionsentwicklung zu werden. Über Verbandsgrenzen hinweg wurde die aus dem ursprünglichen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes erhaltene Ausweitung des Kompetenzbereichs von Pflegefachpersonen einhellig begrüßt. Der Bundesrat schickte das Gesetz jedoch in seiner letzten Sitzung in den Vermittlungsausschuss.
Nur knapp sechs Wochen, bevor dieses für die Zukunftsperspektiven der Pflege so entscheidende Gesetz laut Beschluss des Bundestages in Kraft treten soll, ist es also im Bundesrat zumindest vorläufig gescheitert, da die Länderkammer das Gesetz abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. Die Länder begründeten Ihre Entscheidung mit einem finanzpolitischen Aspekt, denn die Bundesregierung hatte kurzfristig das Gesetz um ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen ergänzt. Die im BEEP verankerte Änderung im Krankenhausentgeltgesetz könne nach Ansicht der Länder ein Loch in die Krankenhauskassen reißen und widerspräche damit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes.
„Es ist wichtig, dass in Berlin ankommt, wie entscheidend dieses Gesetz für die professionell Pflegenden ist. Leider werden durch die Verknüpfung nicht zusammenhängender Themen die dafür notwendigen Impulse ausgebremst. Dabei wird die Verabschiedung des Gesetzes als ein wichtiges Signal angesehen, wie die Profession politisch wahrgenommen wird“, stellt VdPB-Präsidentin Rita Zöllner fest. „Dass es jetzt im Zusammenhang mit den Kompetenzen beruflich Pflegender und der Erweiterung ihrer Befugnisse in erster Linie um strittige Punkte in der Krankenhausfinanzierung geht, ist nicht der eigentliche Sinn und Zweck des Gesetzes, sondern rückt das ursprüngliche Ziel in den Hintergrund. Die Weiterentwicklung dieser Berufsgruppe hängt jedoch mit der Versorgungssicherheit der Menschen in Deutschland zusammen. Wenn Pflegende dürfen, was sie können und wofür sie ausgebildet sind, leisten sie einen großen Beitrag zu einer stabilen und sicheren Versorgung der Menschen“, ergänzt Zöllner.
Nach Ansicht der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) galt schon die durch das Scheitern der Ampelkoalition verursachte Aufschiebung des Pflegekompetenzgesetzes als mittlere Katastrophe für die Profession Pflege, die nur dadurch abgemildert wurde, dass die neue Bundesregierung sich grundsätzlich zu dem Gesetzentwurf bekannte und eine rasche Wiederaufnahme der parlamentarischen Verfahren versprach. „Mittlerweile wird seit zwei Jahren über das Gesetz diskutiert und daran gearbeitet – mit dem Ergebnis, dass die Profession Pflege nun erneut auf unbestimmte Zeit vertröstet werden soll“, erklärt die VdPB-Präsidentin.
Nach Auffassung der VdPB ist jede weitere Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren beim BEEP für die Profession Pflege grundsätzlich nicht hinnehmbar. Die Landesdekanekonferenz Pflegewissenschaft Bayern teilt diese Auffassung und unterstützt die Kritik der VdPB. Der Vermittlungsausschuss sollte sich des Themas so schnell wie möglich annehmen und die sachfremden und strittigen Paragraphen notfalls streichen lassen, damit das Gesetz möglichst schnell in Kraft treten kann. „Dass der schleswig-holsteinische Ministerpräsident angekündigt hat, den ursprünglichen Zeitplan nach Möglichkeit halten zu wollen, nehmen wir erleichtert zur Kenntnis. Wir können und wollen uns keinen Zeitverlust mehr leisten!“, betont Zöllner abschließend.
Die VdPB
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetzes gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Seit November 2025 ist Rita Zöllner Präsidentin der VdPB.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR Prinzregentenstraße 24 80538 München info@vdpb-bayern.de Präsidentin: Rita Zöllner