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VdPB: Diskussion um Abschaffung des Pflegegrads 1 muss aufhören

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VdPB: Diskussion um Abschaffung des Pflegegrads 1 muss aufhören

Abschaffung von Pflegegrad 1 verursacht neue Probleme statt Lösungen zu bieten / Diskussion verunsichert Betroffene und pflegende Angehörige / VdPB fordert Stärkung von fachlich fundierter Pflegeprävention im Bereich geringer Unterstützungsbedarfe

München, 02.10.2025 – Seit dem vergangenen Wochenende kursieren lautstarke Gerüchte, die schwarz-rote Koalition plane als Konsolidierungsmaßnahme für die Pflegeversicherung die Abschaffung von Pflegegrad 1. Während die SPD sogleich dementierte, forderte der CDU-Generalsekretär, es dürfe keine Denkverbote geben, und Bundesgesundheitsministerin Warken beschwichtigte, ohne entsprechende Vorschläge aus CDU-Kreisen und Diskussionen dazu zu leugnen. Sie verwies kurzerhand auf die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission, deren Arbeitsgruppen derzeit tagen. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht in der aktuell laufenden Debatte zum Pflegegrad 1 eine überflüssige Diskussion, die sofort beendet werden sollte.

„Der Pflegegrad 1 wurde seinerzeit explizit geschaffen und ausformuliert, um frühzeitig niederschwellige Unterstützungsbedarfe – insbesondere bei beginnenden demenziellen Erkrankungen – abzufangen. Das ermöglicht unter anderem professionell Pflegenden, einen präventiven Ansatz durch pflegerische Maßnahmen zu verfolgen. Damit leistet der Pflegegrad 1 einen wichtigen Beitrag zum möglichst langen Verbleib in eigener Häuslichkeit und selbstständiger Lebensführung. Das ist für die Betroffenen meist das Beste und für die Pflegeversicherung immer die günstigste Versorgung“, erläutert VdPB-Vizepräsident Michael Wetterich und ergänzt: „Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, wie sehr pflegende An- und Zugehörige durch die Leistungen im Pflegegrad 1 entlastet werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass sie den Löwenanteil der Betreuung und Unterstützung tragen.“

Die VdPB weist außerdem darauf hin, dass der Pflegebedarf nicht einfach verschwinde, wenn der Pflegegrad 1 abgeschafft würde. Er könne sich im Gegenteil schnell erhöhen, wenn keine niederschwellige und präventive Versorgung mehr möglich ist, und so in die höheren Pflegegrade führen. Vermutlich käme es auch zu einer wenig wünschenswerten „Flucht“ in höhere Pflegegrade. „Statt vorzuschlagen, mit der Abschaffung des Pflegegrads 1 Geld der Pflegeversicherung auf Kosten der Menschen mit geringerem Pflegebedarf zu sparen, wäre es unserer Ansicht nach deutlich nachhaltiger, fachlich fundierte Pflegeprävention zu fördern und insbesondere für geringere Unterstützungsbedarfe zu stärken. Je besser und länger wir schwere Pflegebedürftigkeit verhindern oder zumindest hinauszögern können, desto stärker sinken die Kosten in den höheren Pflegegraden“, gibt Wetterich zu bedenken und fügt hinzu: „Dass kurzsichtiges Sparen auf Dauer immer viel teurer wird, sehen wir seit Jahren an der maroden Infrastruktur und den nun erforderlichen enormen Investitionen. Diesen Fehler sollten wir in der Pflege auf keinen Fall wiederholen.“

Die VdPB appelliert besonders an die bayerische Politik, auf die Bundesregierung sowie die Schwesterpartei CDU einzuwirken, um die Debatten zum Pflegegrad 1 zu beenden und den Vorschlag ad acta zu legen. „Es mutet seltsam an, dass uns eine solche Meldung aus Berlin einholt, nachdem wir gerade eine aufwendig vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gestaltete Demenzwoche in Bayern hinter uns haben, eine in unseren Augen geradezu vorbildliche Initiative mit guten Angeboten für pflegende Angehörige und auch für Pflegefachpersonen“, findet der VdPB-Vizepräsident. „Wir halten es für extrem wichtig, den Hintergrund dieser Demenzwoche auch in die Bundespolitik zu tragen und in diesem Sinne die Koalitionspartner in Berlin zu mehr Verantwortung zu mahnen“, erläutert Wetterich die VdPB-Perspektive.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetzes gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit der Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und verantwortet den Bereich der Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Führung des Berufsregisters und die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos.

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