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Podiumsdiskussion - Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

Podiumsdiskussion im Hybridformat am 8. November 17.30 Uhr, drei Rechtswissenschaftler der Universität Augsburg besprechen die aktuelle Entscheidung.

Am 31.10.2023 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine seit Langem erwartete Grundsatzentscheidung, in der erstmals der Schutzbereich des Art. 103 Abs. 3 GG vermessen und die Frage seiner Begrenzung geklärt wird. Gegenstand des Verfahrens ist ein umstrittenes Gesetz, das die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zuungunsten eines Freigesprochenen zulässt, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe dafür bilden, dass sich der Freigesprochene wegen Mordes, Völkermordes oder anderer Völkerstraftaten strafbar gemacht hat.

In dem von Daniel Wolff, Juniorprofessor für Öffentliches Recht, moderierten Gespräch analysieren Johannes Kaspar und Michael Kubiciel die Entscheidung. Kubiciel, Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht, hat das Gesetz als Prozessbevollmächtigter einer Bundestagsfraktion vor dem Zweiten Senat verteidigt. Kaspar hat als vom Gericht geladener sachverständiger Dritter das Gesetz kritisiert. Er ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht an der Universität Augsburg.

Die Podiumsdiskussion ist für alle Interessierten zugänglich. Das Zuhören ist sowohl in Präsenz als auch via Zoom möglich.

>> Präsenzteilnahme: 8. November 2023, 17:30 Uhr, Hörsaal 1010 Gebäude H (Juristische Fakultät) Universitätsstr. 24

>> Teilnahme via Zoom: https://uni-augsburg.zoom-x.de/j64107372319?pwd=aS9YR3JYaFlTanNRVmxMYXVEUXBlZz09

Meeting- ID: 641 0737 2319 Kenncode: !dP&4#

Verantwortlich:
Pressestelle der Universität Augsburg
Dr. Manuela Rutsatz / Corina Härning / Michael Hallermayer 
Tel: 0821/598-2094 
info@presse.uni-augsburg.de
www.uni-augsburg.de
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