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Ja zu Innovationen, Wettbewerb und besserer Rechtssetzung, nein zu unverhältnismäßiger Bürokratie und Bevormundung

Berlin (ots)

Lebensmittelwirtschaft begrüßt wesentliche verbraucherpolitische
   Inhalte des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
sieht in dem Koalitionsvertrag von Union und SPD im Hinblick auf die
Verbraucherpolitik eine positive Ausrichtung. "Es ist richtig und
wichtig für den Standort Deutschland, wenn die neue Bundesregierung,
wie ankündigt, nachdrücklich die Lissabon-Strategie der EU zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft
unterstützen will", kommentiert Prof. Dr. Matthias Horst,
Hauptgeschäftsführer des BLL den Vertrag der Koalition. Deregulierung
des bestehenden(Gemeinschafts-)Rechts sowie eine Verbesserung der
Gesetzesfolgenabschätzung und der Rechtssetzung als solcher sind
dabei unverzichtbare Parameter. Der BLL begrüßt das Bekenntnis zur
Stimulierung von Innovation, zur Schaffung von
innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und zur Förderung von
Zukunftstechnologien. Dazu zählt mit Blick auf die Grüne Gentechnik
die Gewährleistung der Wahlfreiheit auf der Angebots- wie der
Nachfrageseite und die Ermöglichung einer fairen Koexistenz aller
Anbauverfahren.
Mit zwei weiteren Kernforderungen der Lebensmittelwirtschaft geht
der Koalitionsvertrag uneingeschränkt konform: Ausdrücklich wird im
Koalitionsvertrag auf die Notwendigkeit einer besseren
länderübergreifenden Koordination der Lebensmittelkontrolle
hingewiesen. Daher soll die Koordinierungskompetenz des Bundesamtes
für Verbraucherschutz gestärkt werden. Schließlich wird ein
eindeutiges Bekenntnis zur Arbeit der Plattform Ernährung und
Bewegung (peb) formuliert. Die Länder werden aufgefordert, ihr
Engagement dort zu verstärken. Dies wertet der BLL - selbst
Gründungsmitglied der Plattform - als sehr positiv: "Die gemeinsame
Arbeit in peb bestätigt, dass Übergewicht von Kindern nur durch ein
gebündeltes und starkes gesamtgesellschaftliches Engagement zu
stoppen ist", betont Horst.
Im Hinblick auf die künftige Verbraucherpolitik wird im
Koalitionsvertrag ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und
Wirtschaftsinteressen angestrebt. Dabei steht die neue
Bundesregierung zum Leitbild der mündigen Verbraucher als
eigenverantwortlich handelnde Konsumenten und Marktteilnehmer. Sie
spricht sich für ein Verbraucherinformationsgesetz aus, das den hohen
Ansprüchen der Verbraucher auf Information über
gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gerecht wird. In
diesem Punkt bleibt die Lebensmittelwirtschaft bei ihrer bisherigen
Ablehnung weiterer gesetzlicher Informationspflichten anstelle von
freiwilliger Kundeninformation. Bedeutsam ist für den BLL allerdings
der Hinweis darauf, dass diese Gesetzesinitiative nicht zu
unverhältnismäßiger Bürokratie oder zu unangemessenen Belastungen
korrekt handelnder Unternehmen führen darf.
In dem Kapitel Verbraucherschutz des Koalitionsvertrags sieht die
Lebensmittelwirtschaft insgesamt eine gute Grundlage für konstruktive
und zielführende Gespräche mit der neuen Bundesregierung zu den
anstehenden verbraucherpolitischen Fragen.

Pressekontakt:

Dr. Marcus Girnau
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Hauptstadtbüro Berlin
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel.: 030/206143-139, Fax: 030/206143-200
E-Mail: mgirnau@bll.de, www.bll.de

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