Presseinformation | Touristen im Fokus: Dänemark verbietet Drohnenflüge mit sofortiger Wirkung
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Dänemark hat mit sofortiger Wirkung alle Drohnenflüge verboten – betroffen sind vor allem Touristen. Wer trotzdem startet, riskiert hohe Bußgelder oder die Beschlagnahmung seiner Drohne. Das Fachportal Drohnen-Camp erklärt, was Reisende jetzt wissen müssen und verweist auf die bisherigen Regeln im Land.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Pressemitteilung von Drohnen-Camp, einem der führenden Verbraucher- und Fachportale für Drohnenpiloten in Deutschland.
Ein kurzes Statement oder Interview mit dem Gründer von Drohnen-Camp, Francis Markert, ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
-Pressemitteilung-
Touristen im Fokus: Dänemark verbietet Drohnenflüge mit sofortiger Wirkung
Urlauber sollten Drohnen besser zu Hause lassen – hohe Strafen drohen
Leipzig, 01. Oktober 2025. Mit sofortiger Wirkung hat Dänemark alle Drohnenflüge untersagt. Das betrifft nicht nur Einheimische, sondern insbesondere Touristen, die das Land regelmäßig mit Kameradrohnen bereisen. Wer die Drohne dennoch startet, riskiert Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Geräts.
„Gerade für Urlauber ist das eine drastische Änderung: Noch vor kurzem galten in Dänemark klar geregelte Drohnengesetze – jetzt sind Freizeitflüge komplett verboten“, erklärt Francis Markert, CEO vom Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de.
Hintergrund und Folgen
Bisher galten in Dänemark ähnliche Regeln wie in vielen anderen EU-Ländern, etwa Registrierungspflichten und Abstandsregeln. Mit dem neuen Komplettverbot wollen die Behörden laut Medienberichten den Luftraum kurzfristig stärker sichern.
Verbot befristet bis Freitag
Grund ist die aktuelle Sicherheitslage: Anlässlich eines internationalen Gipfeltreffens gilt bis einschließlich Freitag, den 3. Oktober 2025, ein komplettes Drohnenverbot für zivile Drohnen in ganz Dänemark.
Das bedeutet für Reisende:
- Komplettverbot: Drohnenflüge sind derzeit im ganzen Land untersagt.
- Hohe Strafen: Bußgelder und Beschlagnahmung der Drohne drohen.
- Urlauber betroffen: Auch Touristen müssen ihre Drohne am Boden lassen.
Wichtige Regeln nach Aufhebung des Verbots
Unabhängig von der aktuellen Lage gelten in Dänemark normalerweise zusätzliche Vorgaben:
- Mindestabstände: z. B. 5 km zu Flughäfen, 150 m zu königlichen Residenzen.
- Versicherungspflicht und Mindestalter 15 Jahre.
- Geo-Zonen prüfen und e-ID/Remote-ID korrekt führen.
Tipp für Urlauber
Wer eine Reise nach Dänemark plant, sollte die Drohne aktuell zu Hause lassen. Eine Übersicht über die bisherigen Regeln in Dänemark bietet Drohnen-Camp hier: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-daenemark/
Pressekontakt: Tahssin Asfour | info@pr-bote.de | 030 417 639 09
Über Drohnen-Camp: Als eines der führenden Fachportale für Drohnenpiloten in Deutschland bietet Drohnen-Camp seit 2020 praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Gegründet wurde das Portal von Sabrina Herrmann und Francis Markert, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind zudem Autoren des Fachbuchs „Drohnen – Die große Fotoschule“, das beim Rheinwerk Verlag oder direkt auf Drohnen-Camp erhältlich ist.