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Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Jede dritte Person in der EU gab 2018 an, Betreuungspflichten zu haben.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Jede dritte Person in der EU gab 2018 an, Betreuungspflichten zu haben.
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Luxemburg (ots)

Weniger als jede dritte Person mit Kinderbetreuungspflichten nahm Betreuungsangebote in Anspruch.

Im Jahr 2018 gaben in der Europäischen Union (EU) von den 308 Millionen 18- bis 64-Jährigen etwas mehr als ein Drittel (34%) oder 106 Millionen an, Betreuungspflichten zu haben. Darunter fällt die Betreuung der eigenen Kinder oder der Kinder des Partners, die jünger als 15 Jahre waren (89 Millionen oder 29%), die Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger (13 Millionen oder 4%) oder sowohl von Kindern als auch von hilfsbedürftigen Angehörigen (4 Millionen, 1%). Kinderbetreuung bedeutet die Betreuung der Kinder innerhalb oder außerhalb des Haushalts.

In allen Betreuungskategorien gaben mehr Frauen als Männer (37% der Frauen gegenüber 32% der Männer) an, Betreuungspflichten zu haben: Dies gilt für Betreuungspflichten gegenüber den eigenen Kindern oder denen des Partners (30% der Frauen, 28% der Männer), gegenüber hilfsbedürftigen Angehörigen (5% bzw. 3%) sowie für beide Bereiche (2% bzw. 1%).

Diese ausgewählten, von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlichten Ergebnisse stammen aus einer speziellen Datensammlung aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung 2018 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In der EU passten 27% der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit Kinderbetreuungspflichten im Jahr 2018 ihr Arbeitsleben an, um ihre Kinder leichter betreuen zu können. Dies betraf Frauen in stärkerem Maße als Männer. 39% der Frauen - mehr als doppelt so viele wie Männer (17%) - gaben an, dass sich die Kinderbetreuung auf ihre Berufstätigkeit auswirkt.

Zudem wurden auf EU-Ebene 2018 von 28% der Personen mit Kinderbetreuungspflichten entsprechende Kinderbetreuungsangebote für alle Kinder genutzt. Am höchsten war der Anteil bei den Erwerbstätigen mit 31%, bei den Arbeitslosen lag er bei 19% und bei den Nichterwerbspersonen bei 14%. Demgegenüber gaben 72% der Personen mit Kinderbetreuungspflichten an, für mindestens eines ihrer Kinder kein Betreuungsangebot zu nutzen.

Anteil der Menschen mit Kinderbetreuungspflichten in Irland am höchsten. Deutschland ist nach Bulgarien eines der Länder, in denen dieser Anteil ziemlich niedrig ist.

Im Jahr 2018 verzeichnete Irland den höchsten Anteil von Personen mit Kinderbetreuungspflichten, kombiniert oder nicht mit der Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger (42% der Gesamtbevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren). Dahinter rangierten Schweden und Luxemburg (beide 35%), Estland und Frankreich (beide 34%). Am niedrigsten waren die Anteile in Bulgarien (24%), gefolgt von Deutschland (26%), Kroatien, Griechenland und Österreich (alle 27%).

Weniger als ein Drittel der Personen mit Kinderbetreuungspflichten nahm überhaupt Betreuungsangebote in Anspruch. Eigene Regelungen wurden hier als Hauptgrund für den Verzicht auf Kinderbetreuungsangebote in den meisten EU-Mitgliedstaaten genannt. Nahezu ein Drittel der Erwerbstätigen passten ihr Arbeitsleben an, um Kinder leichter betreuen zu können.

Weitere Informationen:

Eurostat-Artikel der Reihe Statistics Explained zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Jahr 2018: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Reconciliation_of_work_and_family_life_-_statistics

Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der Eurostat-Webseite abrufbar: https://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.

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