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Hunderte Euro Verlust drohen: Fehler bei Anmeldung von Solaranlagen gefährdet Einspeisevergütung
Pressemitteilung
Hunderte Euro Verlust drohen: Fehler bei Anmeldung von Solaranlagen gefährdet Einspeisevergütung
Berlin, 22.12.2025 – Besitzer von neuen Photovoltaikanlagen riskieren den Verlust ihrer Einspeisevergütung, wenn sie ihrem Netzbetreiber nicht ausdrücklich die sogenannte Veräußerungsform mitteilen. Nach einer Analyse von Finanztip könnte dies rund 700.000 Haushalte mit Solaranlagen betreffen, die seit dem Inkrafttreten des Solarpakets im Mai 2024 ans Netz gegangen sind.
Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen, wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) und einer Anlage mit zehn Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung sowie einem Fünf-kWh-Stromspeicher erhält nach Finanztip-Berechnung rund 580 Euro Einspeisevergütung im Jahr. „Viele Betreiber wissen nicht, dass sie beim Netzbetreiber explizit die Einspeisevergütung als Veräußerungsform wählen müssen“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie. Diese Meldung sollte am besten noch vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen, rät Weigl: „Erfolgt die Meldung nicht, verbuchen Netzbetreiber den eingespeisten Strom als unentgeltliche Abnahme. Dann sieht der Betreiber keinen Cent dafür – auch nicht rückwirkend.“
Finanztip liegen mehrere Leser-Berichte vor, nach denen Netzbetreiber trotz ordnungsgemäßer Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister keine Einspeisevergütung zahlten. Begründung: Die separate Meldung der Veräußerungsform Einspeisevergütung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG 2023 fehle. „Viele Netzbetreiber stellen zwar Anmeldeformulare für PV-Anlagen zur Verfügung, doch das für die Einspeisevergütung entscheidende Formular fehlt bei einigen“, kritisiert Weigl. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufklärung besteht für die Netzbetreiber nicht. Alternative Veräußerungsformen zur Einspeisevergütung sind die Direktvermarktung oder der Mieterstromzuschlag.
So melden Verbraucher ihre PV-Anlage richtig an
Bevor eine neue Solaranlage ans Stromnetz angeschlossen werden darf, muss sie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – häufig übernimmt das der Installationsbetrieb. „Um von Beginn an Geld für eingespeisten Strom zu bekommen, sollte dabei gleich auch die Einspeisevergütung als Veräußerungsform gewählt werden“, so Weigl. Falls kein Formular vorliegt, genügt Finanztip zufolge eine formlose Mitteilung etwa per E-Mail.
Außerdem müssen Betreiber ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen. Teilweise übernehmen Installationsbetriebe die Anmeldung, alternativ funktioniert sie online, entweder schon vor der Inbetriebnahme oder bis zu einen Monat danach. Diese Anmeldebestätigung und das Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs dienen als Nachweis beim Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt.
So hat Finanztip gerechnet
Bei einem Haushalt mit einem jährlichen Strombedarf von 3.500 kWh kommt eine beispielhafte 10-kWp-Anlage mit 5-kWh-Speicher laut Finanztip-Berechnungen mithilfe des Solarisators der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin auf eine jährliche Einspeisemenge von rund 7375 kWh. Bei der aktuellen Vergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde entspricht dies rund 580 Euro Einspeisevergütung pro Jahr. Die Anzahl der betroffenen Haushalte basiert auf einer Finanztip-Auswertung des Marktstammdatenregisters. Gezählt wurden PV-Anlagen für Haushalte, die seit Inkrafttreten des Solarpakets am 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden und zwischen zwei und 30 kWp Solarleistung haben.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber PV-Anlage anmelden: https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-anlage-anmelden/
- Zum Finanztip-Ratgeber Einspeisevergütung: https://www.finanztip.de/photovoltaik/einspeiseverguetung/
- Quellen:
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