Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
EU-Rechnungshof fordert Verbesserungen bei der Fernverwaltung von humanitärer Hilfe
- Zwischen 2019 und 2023 wurden 918 Millionen Euro EU-Mittel für teilweise oder vollständig aus der Ferne verwaltete humanitäre Hilfe bewilligt.
- In schwer zugänglichen Gebieten kann Hilfe manchmal nur über lokale Partner geleistet werden.
- Nicht alle beteiligten Hilfsorganisationen sind von der EU zertifiziert.
Pressemitteilung
Luxemburg, 18. Juni 2025
EU-Rechnungshof fordert Verbesserungen bei der Fernverwaltung von humanitärer Hilfe
Die besonderen Risiken, die mit der sogenannten Fernverwaltung humanitärer Hilfe der EU verbunden sind, werden nicht energisch genug angegangen. Dies geht aus einem heute vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Bericht hervor. Die EU-Kommission stützt sich bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe über Partner in schwer zugänglichen Gebieten – sei es aufgrund von Sicherheitsbedenken oder von örtlichen Behörden verfügten Einschränkungen – auf ein Fernverwaltungsmodell. Dieser Ansatz weist jedoch Mängel auf, die behoben werden müssen, so die EU-Prüfer.
Die Fernverwaltung humanitärer Einsätze bringe besondere Herausforderungen mit sich, etwa eine ungenaue Bedarfsermittlung auf der Grundlage nicht bestätigter, unzuverlässiger oder einseitiger Informationen, unzureichende Koordinierung wie auch Abstriche bei der Qualität, was die Wirksamkeit der Hilfe schmälere. Es bestünden dabei auch erhebliche Sicherheitsrisiken und die Gefahr von Betrug oder der Veruntreuung von Hilfsleistungen, was wiederum zu einer Rufschädigung führen könne. Aus diesen Gründen finanziere die EU aus der Ferne verwaltete Maßnahmen grundsätzlich nur, wenn nicht anders möglich. So hat die EU-Kommission zwischen 2019 und 2023 die teilweise oder vollständige Fernverwaltung von 164 humanitären Projekten in zehn Ländern genehmigt. Der EU-Beitrag dazu belief sich auf insgesamt 918 Millionen Euro (d. h. etwa 8 % der gesamten humanitären Ausgaben der EU in diesem Zeitraum). Die Prüfer untersuchten eine Stichprobe von Maßnahmen in Somalia, Syrien und der Ukraine.
"Humanitäre Helfer werden oft daran gehindert, Menschen in Not zu erreichen", so Bettina Jakobsen, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Die EU verfügt über ein nützliches System, um auch in schwer zugänglichen Gebieten lebensrettende Hilfe leisten zu können. Wir alle möchten, dass dieses System so gut wie möglich funktioniert, daher fordern wir, dass es verbessert wird."
Die Prüfer stellten Mängel bei Konzeption und Umsetzung des von der Kommission verfolgten Ansatzes fest. So sei die Definition von Fernverwaltung in den geltenden Leitlinien unklar und veraltet. Dies könne dazu führen, dass Maßnahmen, die in Fernverwaltung durchgeführt werden, nicht wie vorgeschrieben als solche gemeldet werden, was wiederum die Überwachung und Berichterstattung beeinträchtigen könne. Zudem gehe die Fernverwaltung – gerade wegen ihrer spezifischen Herausforderungen – mit erhöhten Risiken einher, die von der Kommission nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Als weiteres Problem stellte der Rechnungshof fest, dass die Durchführungspartner der mit EU-Geldern geförderten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) nicht von der EU zertifiziert wurden und es daher nicht sicher ist, dass sie in der Lage sind, die EU-Mittel gemäß den Grundsätzen und Vorschriften der EU für humanitäre Hilfe zu verwenden. Beim Zertifizierungsverfahren sollte nach Ansicht der Prüfer geklärt werden, ob die NGOs wirksam überwachen können, wie ihre lokalen Durchführungspartner die festgelegten Ziele erreichen. Zudem würden zertifizierte Partner mit Sitz in der EU Projekte häufig über ihre außerhalb der EU befindliche Zentrale abwickeln. Die Prüfer mahnen an, dass umfassend überprüft werden sollte, dass auch diese Durchführungspartner fachlich und administrativ dazu in der Lage sind, EU-Gelder zu verwalten.
Die EU-Kommission könne zur Entscheidungsfindung und Überwachung geförderter Projekte auf ein sehr nützliches Netz von Experten vor Ort zurückgreifen. Allerdings stellten die Prüfer Probleme bei der Berichterstattung durch die Partnerorganisationen fest. So seien einige Berichte über die Fernverwaltung ungenau oder unvollständig. Da die Partner außerdem nicht angeben müssten, welche Maßnahmen aus der Distanz verwaltet wurden, erhielten die Beteiligten auch keine Informationen über die betroffenen Länder und Tätigkeiten, über die Finanzierung und den Umfang der Fernverwaltung sowie über die Ergebnisse. Die Prüfer empfehlen daher nachdrücklich, die Berichterstattung transparenter zu gestalten.
Hintergrundinformationen
Der Sonderbericht 15/2025 "Aus der Ferne verwaltete humanitäre Hilfe der EU: Sie kann Leben retten, der Ansatz weist jedoch Mängel auf" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.
Pressekontakt
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu