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Reform der stationären Versorgung ist überfällig: Mehr Qualität, mehr Patientensicherheit - Gestaltungsfreiheit für regionale Lösungen

Berlin (ots)

Die Ziele des Gesetzes zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung (KHSG) begrüßen die Betriebskrankenkassen - schließlich geht es um ein Drittel der Ausgaben gesetzlicher Krankenkassen (68,5 Mrd. Euro im Jahr 2014).

Leider bleiben jedoch bislang viele Ansätze des Referentenentwurfs hinter den Erwartungen für eine zukunftsfeste Krankenhausplanung zurück. So ist die unzureichende Investitionsförderung der Länder nicht hinreichend geklärt. Im aktuellen Entwurf wurde für die Bundesländer lediglich festgelegt, dass sie nicht ihre Investitionen noch weiter herunterfahren sollen, sondern mindestens die bisherige durchschnittliche Höhe der Investitionsförderung beizubehalten haben.

Dazu Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes: "Allen Beteiligten ist klar, dass ein 'weiter so' nicht funktioniert. Vielen Krankenhäusern fehlen dringend notwendige Investitionen. Die dafür zuständigen Länder wiederum verweisen gern auf die Krankenkassen. Die Kliniken brauchen jedoch ebenso wie die Kassen Planungssicherheit."

Flexible Verträge in den Regionen

Seit Beginn der Diskussion zu Qualitätsverträgen haben sich die Betriebskrankenkassen für die Möglichkeit ausgesprochen, Verträge gemeinsam und kassenindividuell abschließen zu können. Gerade in Regionen mit unzureichender Versorgungslage brauchen die Vertragspartner künftig mehr Freiraum für individuelle, maßgeschneiderte Modelle guter Patientenversorgung. Die Betriebskrankenkassen begrüßen es ausdrücklich, dass bei der Ausgestaltung der Qualitätsverträge auch die Belange von mittelgroßen und kleinen Krankenkassen Rechnung getragen wird: auch Zusammenschlüssen von Krankenkassen wird es generell möglich sein, Verträge zu schließen. Die von den Betriebskrankenkassen geforderte Anti-Diskriminierungsklausel stellt zudem sicher, dass die Vertragsfreiheit der Kassen nicht eingeschränkt wird.

Unverzichtbar: Definierte Qualitätsstandards für Kliniken

Das BKK System setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung ein, damit über das gesamte Bundesgebiet eine gute Qualität der Patientenversorgung ermöglicht wird.

"Definierte Mindest-Standards bei Struktur- und Prozessqualität stellen eine in der Qualität gleichmäßig gute Versorgung der Patienten sicher. Diese Standards dürfen nicht mit Abschlägen sanktioniert oder mit Zuschlägen belohnt werden. Der Referentenentwurf lässt momentan den Eindruck entstehen, dass Krankenhäuser an schlechter Qualität auch noch 'verdienen' - hier muss nachgebessert werden. Krankenhausbehandlungen, die vorgegebene Standards hinsichtlich der Strukturen und Prozesse nicht erfüllen, dürfen künftig nicht mehr von Krankenkassen bezahlt werden. Werden die Standards immer wieder unterschritten, muss dies letztlich zu einem Ausschluss aus der Krankenhausplanung führen. Dauerhaft schlechte Krankenhäuser müssen vom Markt, denn sie sind ein Sicherheitsrisiko für die Patienten. Zu- und Abschläge sind für die Betriebskrankenkassen nur im Bereich der Ergebnisqualität denkbar. Hier haben wir den Vorschlag für ein Umverteilungsmodell unterbreitet, das Anreize zur Qualitätssteigerung setzt ", so Franz Knieps.

Strukturfonds: Anstoß zur Umstrukturierung?

Es ist sinnvoll, einen Strukturfonds vorzusehen, denn auch der Abbau von Überkapazitäten kostet Geld. Nur so könnte eine Konzentration von qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsangeboten gelingen sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre Versorgungsformen wie Pflegeheime oder MVZ gefördert werden. Der geplante Zeitraum von drei Jahren könnte allerdings zu kurz gegriffen sein, geht es doch darum, eine in Jahrzehnten gewachsene Krankenhauslandschaft neu zu planen. Die Förderanträge für die Mittel aus dem Strukturfonds sollten sinnvollerweise direkt von den Krankenhausträgern und nicht wie bisher vorgesehen vom Bundesland gestellt werden.

Pressekontakt:

BKK Dachverband e.V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin

Ansprechpartnerin
Christine Richter
Pressesprecherin

TEL (030) 2700406-301
FAX (030) 2700406-111
christine.richter@bkk-dv.de

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