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Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter - GRP Rechtsanwälte Steuerberater

Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München, Stuttgart (ots)

Die strafbefreiende Selbstanzeige wird von immer mehr Steuersündern als Weg zurück in die Steuerehrlichkeit genutzt. Aber die Regeln werden voraussichtlich bald schärfer.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das Handelsblatt am 16. Mai 2014 berichtet, haben die Bundesländer bereits im ersten Quartal 2014 rund 428 Millionen Euro aus Selbstanzeigen eingenommen. Ein neuer Rekord. Demnach zeigten sich im ersten Quartal knapp 13.000 Steuersünder selbst an. Im Durchschnitt bringe jede Selbstanzeige dem Fiskus rund 33.500 Euro Steuereinnahmen.

Die Fälle prominenter Steuerhinterzieher, der Ankauf von Steuer CDs, die engere Kooperation der Staaten untereinander und auch die geplanten Regelverschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige zeigen offenbar Wirkung. Immer mehr Steuerhinterzieher nutzen offenbar noch fast auf den letzten Drücker, die Selbstanzeige, um wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden.

Allerdings sind bei der Selbstanzeige einige Regeln zu beachten, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirkt. So müssen die Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre vollumfänglich auf den Tisch gelegt werden. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden, also nicht erst, wenn die Finanzbeamten bereits Ermittlungen aufgenommen haben. Damit die Selbstanzeige form- und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingeht, sollten sich reuige Steuerhinterzieher an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und sorgt dafür, dass die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Auf vorgefertigte Muster-Formulare sollten sich die Steuerhinterzieher in ihrem eigenen Interesse nicht verlassen.

Die Finanzminister der Länder haben sich inzwischen geeinigt, dass die strafbefreiende Selbstanzeige auch künftig erhalten bleiben soll. Allerdings sollen die Regeln ab 2015 deutlich verschärft werden und die Steuersünder werden auch kräftig zur Kasse gebeten. Komplett straffrei bleibt eine Selbstanzeige dann nur noch, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren Summen wird es für die Steuersünder teuer. Noch vor der Sommerpause will das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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Über GRP Rainer

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Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
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