Der Rechtsstaat ist radikalen Islamisten nicht wehrlos ausgeliefert
Straubing (ots) - Wie anderen Extremisten ist der Rechtsstaat radikalen Islamisten aber keineswegs wehrlos ausgeliefert. Wahrscheinlich war die Kundgebung in Hamburg unter den geltenden Gesetzen tatsächlich nicht zu verbieten. Dazu braucht es konkrete Hinweise auf zu befürchtende schwere Straftaten. Bei der Gruppierung Muslim Interaktiv, die hinter der Veranstaltung ...