Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt
Görlitz, Bad Muskau, BAB 4 (ots)
Am Samstagvormittag kontrollierte eine Streife der Bundesbereitschaftspolizei vor dem Görlitzer Bahnhof den Fahrer eines Kamenzer Citroen. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Mann um einen per Haftbefehl gesuchten Tschechen (26). Dessen Name war von der Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigestelle Bautzen, im November des ver-gangenen Jahres auf die Fahndungsliste gesetzt worden. Grund für die Fahndungsnotiz war eine nicht beglichene Geldstrafe über 2.000,00 Euro (Amtsgericht Bautzen wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz). Schließlich sorgte die Frau des 26-Jährigen mit einer Echtzeit-Überweisung dafür, dass er anschließend so viel Geld hatte, um damit die Strafe kurzfristig doch noch bezahlen zu können.
Auch ein 39-jähriger Deutscher reiste weiter, nachdem er 1.281,00 Euro an die Bundespolizei übergeben hatte. Zu der Geldstrafe war er fast genau vor einem Jahr vom Amtsgericht Worms wegen Bedrohung verurteilt worden. Der Mann wurde am Samstagabend hinter dem Lenkrad eines armenischen Autos in der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz angehalten.
Ebenso Glück hatte ein Bulgare (48), der am Sonntagmittag am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (Görlitz) zunächst festgehalten wurde. Nachdem er mit seiner Geldkarte die (über)fälligen 740,00 Euro (Amtsgericht Bensheim wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel) überwiesen hatte, fuhr er mit seinem Toyota weiter.
Ein türkischer Verurteilter (40) dagegen wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ihm fehlten letztlich 2.460,00 Euro, um die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe (Amtsgericht Pforzheim wegen Volksverhetzung) abzuwenden. Der 40-Jährige wollte am Sonntagabend über den Grenzübergang Görlitz-Stadtbrücke einreisen.
Glimpflich endete dann der Pfingstmontag für zwei polnische Bürger (43, 47). Die beiden waren auf der Grundlage vorliegender Haftbefehle fest-genommen worden. Während bei dem 43-Jährigen in Bad Muskau an der Stadtbrücke die Handfesseln klickten, taten sie das bei dem 47-Jährigen später an der Görlitzer Stadtbrücke. Dabei hatte der 43-Jährige 1.000,00 Euro (Amtsgericht Viersen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit) zu berappen.
Im Falle des 47-Jährigen waren insgesamt 2.599,00 Euro zu bezahlen (2.100,00 Euro Strafe Amtsgericht Bautzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis + 499,13 Euro Verfahrenskosten).
Die Männer reisten nach Erledigung der Zahlung weiter.
Bereits am Freitag waren zwei Georgiern (35, 36) nach Festnahmen auf der Görlitzer Stadt- und Autobahnbrücke an die Justiz übergeben worden. Würde man die gegen sie vorliegenden Haftbefehle addieren, käme man auf fünf.
Drei dieser Haftbefehle gingen dabei auf das Konto des 35-Jährigen: 1. Amtsgericht Bielefeld wegen des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Genusses anderer berauschen-der Mittel in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis = 1.200,00 Euro Geldstrafe 2. Amtsgericht Bad Iburg wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls = ein Jahr und einen Monat Freiheitsstrafe 3. Amtsgericht Bad Iburg wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrug = 154 Tage Restersatzfreiheitsstrafe
Die andere zwei Haftbefehle, beide vom Amtsgericht Braunschweig jeweils wegen Diebstahls, waren dem 36-Jährigen zuzuschreiben. Die aufgelaufene Höhe der Geldstrafe lag bei 1.494,00 Euro.
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