Polizeidirektion Ludwigshafen

POL-PDLU: Wohlwollen schützt vor Strafe nicht

06.04.2019 – 09:40

Frankenthal (ots)

Beste Absichten hatte ein 62-jähriger PKW Fahrer aus Bobenheim-Roxheim eigentlich, als er am 05.04.19, um 12:15 Uhr in der Mörscherstraße in Bobenheim-Roxheim seinen PKW zurücksetzte, um einer gerade aus ihrer Einfahrt ausfahrenden Damen, mehr Platz zum Rangieren zu verschaffen. Hierbei übersah er allerdings den hinter ihm befindlichen BMW einer Dame aus Bobenheim-Roxheim. Es entstand Sachschaden in Höhe ca. 2000 EUR. Zum Verhängnis wurde dem 62-jährigen dann allerdings, dass die Beamten im Rahmen der Unfallaufnahme deutlichen Atemalkoholgeruch wahrnahmen. Eine Überprüfung erbrachte die Erkenntnis, dass der Fahrer mit 1,62 % deutlich alkoholisiert ist. Ihm wurde daher eine Blutprobe entnommen, der Führerschein wurde einbehalten und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Weiter muss sich der PKW-Fahrer wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafrechtlich verantworten.

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