CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Laumann: Ohne Politikwechsel keine Besserung am Arbeitsmarkt

31.05.2005 – 13:24

Berlin (ots)

Zu den heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
veröffetlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU
Bundestagfsraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Auch wenn die Arbeitslosenzahlen gegenüber letztem Monat leicht
zurückgegangen sind, bedeutet dies nicht, dass jetzt Entwarnung am
Arbeitsmarkt gegeben werden kann oder dass der Rückgang den Reformen
der Bundesregierung zu verdanken wäre.
Die Grundprobleme am Arbeitsmarkt bleiben. Zu viele Menschen haben
zu wenig Chancen, schnell wieder einen Job zu finden. Besonders
hoffnungslos ist die Lage für die Älteren und für die schlecht
Ausgebildeten.
Wie will die Union die Arbeitslosigkeit in Deutschland senken?
Man muss hierfür insbesondere die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen verbessern, also insbesondere Forschung und
Innovation stärken, um zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen.
Hierzu gehört eine stärkere Nutzung der Chancen in der grünen
Gentechnik und anderen neuen Technologien. Gesetzliche Restriktionen,
die dies zur Zeit verhindern, müssen beseitigt und soweit möglich
finanzielle Anreize besser dort als in anderen Bereichen eingesetzt
werden. Außerdem muss beispielsweise das Planungsrecht vereinfacht
und behördliche Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden,
soweit hierdurch Unternehmensaktivitäten behindert werden. Im
Arbeitsrecht haben wir beschlossen, durch gezielte Flexibilisierung
an einzelnen Stellen die Chancen auf Einstellungen und mehr
Beschäftigung zu erhöhen. Wir fordern, eine rechtliche Grundlage für
betriebliche Bündnisse für Arbeit zu schaffen sowie für
Neueinstellungen folgende Änderungen im Kündigungsschutzgesetz
vorzunehmen: Kleine Betriebe bis 20 Arbeitnehmer sollen von der
Geltung des Kündigungsschutzgesetzes befreit sein, wir wollen im
Zeitpunkt der Einstellung dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Option
eröffnen, gegen Vereinbarung einer Abfindung im Falle der Kündigung
auf die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu verzichten.
Außerdem sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit
erhalten, zwischen einem befristeten Arbeitsverhältnis und einem
unbefristeten unter zeitweisem Verzicht auf den Kündigungsschutz zu
wählen. Zu den notwendigen Änderungen bei den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen gehört natürlich auch ein einfaches Steuerrecht und
niedrigere Energiepreise, die durch ein Umsteuern bei der
Subventionierung der regenerativen Energien erreicht werden können.
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