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Hüppe: Bessere Beteiligung von Behindertenverbänden bei Gesetzgebungsverfahren

08.04.2005 – 13:59

Berlin (ots)

Anlässlich seines Schreibens an
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Schmidt habe ich
mich in dieser Woche für längere Fristen zur Abgabe von
Stellungnahmen für Behindertenverbände in Gesetzgebungsverfahren
eingesetzt. Einige Behindertenverbände haben moniert, dass die
Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, die in
Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale
Sicherung bearbeitet werden, in letzter Zeit extrem kurz geworden
sind. Fristen von einer Woche sind laut Aussagen von Verbänden
mittlerweile zur Normalität geworden, in Extremfällen wurden sogar
Zeiten von nur drei Tagen eingeräumt.
Derart kurze Fristen sind insbesondere für Verbände, die auf
ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen sind, und deren Positionen noch
in Dachverbänden koordiniert werden müssen, nicht einzuhalten. Das
führt dazu, dass ein Großteil der Behindertenverbände faktisch keine
Möglichkeit hat, sich an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Diese
Situation ist nicht akzeptabel, da nur eine hinreichende Beteiligung
einer möglichst großen Bandbreite von Behindertenverbänden auch eine
handwerklich saubere, umfassend durchdachte und konsensfähige
Gesetzgebung ermöglicht.
Es ist Augenwischerei, wenn sich das Ministerium die Beteiligung
der Behindertenverbände auf die Fahne schreibt, und gleichzeitig eine
Vielzahl von kleinen Verbänden durch diese praktische Hürde
ausschließt. Eine solche Praxis macht das Motto des Europäischen
Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 „Nichts über uns ohne uns“
zur Farce.
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