Carstensen/Connemann: Trittins Entscheidung Unsinn
22.06.2004 – 10:56
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum geplanten Hochwasserschutzgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
Es gibt keine fachlich belegbare Begründung für ein generelles Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten. Ein solcher Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Hochwasserschutz besteht nicht. Dies ergab die gestrige öffentliche Anhörung zum Gesetzesvorhaben im Deutschen Bundestag. Damit wurde die ablehnende Haltung der Union bestätigt, die sich in erster Lesung gegen den Gesetzentwurf gewandt hatte. Fast alle der eingeladenen Experten bestätigten, dass die vom Bundesumweltministerium geschilderten Gefahren durch Bodenerosion und den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln fachliche Fehleinschätzungen sind. In Überschwemmungsgebieten kommt es durch den Ackerbau zu keinem flächenhaften Bodenabtrag. Im Gegenteil: Die fruchtbarsten Böden sind gerade in Auenlandschaften durch Sedimentation, als Ablagerung, entstanden. Nach den Vorgaben im vorliegenden Gesetzentwurf wären bis zu 900.000 Hektar vom Ackerbauverbot betroffen. Dies würde zu Einkommens- und Vermögensverlusten von über 4 Milliarden Euro führen. Nach wie vor konnte das federführende Bundesministerium keinerlei Zahlen über den Umfang der betroffenen Flächen oder über die Kosten vorgelegen. Wir fordern deshalb Bundesminister Trittin weiterhin auf, Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen.
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