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Reiche: Keine Nachverhandlungen der EU-Biopatentrichtlinie

22.11.2000 – 11:29

Berlin (ots)

Zu den laufenden Protesten gegen das angeblich vom
Europäischen Patentamt (EPA) vergebene Patent auf ein Mischwesen
zwischen Mensch und Tier erklärt die Beauftragte für Humangenetik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Sollte das EPA ein solches Patent wirklich vergeben haben, wäre es
nach europäischem Recht nichtig, da es eklatant gegen die ordre
public Klausel der EU-Biopatentrichtlinie verstoßen würde.
Ich warne jedoch die Bundesregierung davor, diesen Vorfall zum
Anlass zu nehmen, den gerade erst vom Bundeskabinett verabschiedeten
Beschluss zur vollständigen Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in
deutsches Recht zu verhindern. Die u.a. von Greenpeace und den
bayerischen Grünen vorgetragenen Argumente zielen offenkundig darauf
ab, über den untauglichen Umweg des Patentrechts, Bio- und
Gentechnologie in Deutschland und Europa zu bekämpfen.
   Tatsache ist:
Patente sind keine Erlaubnis zur Nutzung der patentierten
Technologie. Die Nutzung hängt von den gesetzlichen Nutzungsverboten
ab, wie etwa dem  deutschen Embryonenschutzgesetz; Patentämter sind
keine Behörden zur Steuerung der Technologieentwicklung. Sie
entscheiden nicht über die gesellschaftliche Wünschbarkeit oder den
Einsatz einer Technologie; Patente können sich nach geltendem Recht
zwar auf Tiere und Pflanzen beziehen, sofern sie die dem Patent
unterliegenden Veränderungen in sich tragen (z. B.
Harvard-Krebs-Maus), aber niemals auf den Menschen!
Ich fordere die Bundesregierung auf, Forderungen nach einer
Neuverhandlung der EU-Biopatentrichtlinie zurückzuweisen. Die
Bundesregierung ist europarechtlich und durch das internationale
Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums TRIPS verpflichtet,
die Richtlinie umzusetzen. Ohne sie ist innovative Forschung zum Wohl
von Patienten nicht möglich.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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