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Schmidt: Schweizer Rechtshilfe für den 1. UA ist zu begrüßen

22.06.2000 – 14:15

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mühlheim) MdB, erklärt:
Wir begrüßen die heute bekannt gewordene Entscheidung des
Bundesgerichts Lausanne, dass dem 1. Untersuchungsausschuss
Bankunterlagen Schreibers, die die Schweiz bereits im Jahre 1999 der
Staatsanwaltschaft Augsburg übermittelt hatte, zur Verfügung gestellt
werden. Die Unterlagen dürften weiteren Aufschluss geben über
Provisionszahlungen an Schreiber und mögliche Finanztransaktionen
Schreibers und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des
Untersuchungsauftrages leisten.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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