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Friedrich/Fischer: Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehren kommt

04.03.2009 – 18:04

Berlin (ots)

Zur Ankündigung einer Ausnahmeregelung für
Feuerwehrführerscheine durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau 
und Stadtentwicklung erklären der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB, und der 
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk 
Fischer MdB:
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Diese Weisheit hat sich bei
dem monatelangen Bemühen um eine Ausnahmeregelung für den 
Feuerwehrführerschein bewahrheitet.
Nach monatelangem Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich 
das Bundesverkehrsministerium dazu bereit erklärt, eine vereinfachte 
Feuerwehrführerscheinausbildung mit Prüfung zu ermöglichen. Diese 
Vorschriften sind innerhalb des EU-Rechts möglich.
Nach geltendem europäischen Recht dürfen Führerscheininhaber des 
Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3), die nach 1999 erworben
wurden, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Sie scheiden damit 
für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Diese Einschränkung 
gefährdet die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der 
Freiwilligen Feuerwehren! Daher hat sich die Unionsfraktion beim 
Bundesverkehrsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine angemessene
Lösung für dieses Problem zu erarbeiten.
Die Kosten für die jetzt vorgeschlagene 
Feuerwehrführerscheinausbildung sollen deutlich geringer sein, als 
die Kosten für die Führerscheine der Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu 
7,5t bzw. der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht. 
Wichtig ist, dass die Bürokraten diesen neuen Feuerwehrführerschein 
nicht mit unnötigen Anforderungen belasten und erschweren.

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