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Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel: Der Staat darf seine Bürger nicht zum Leben nötigen

Hamburg (ots)

Aktive Sterbehilfe ist in besonders gelagerten
Einzelfällen nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Diese Ansicht
vertritt der in Hamburg lehrende Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in
der ZEIT. Der Staat, argumentiert der Strafrechtsprofessor, dürfe
seine Bürger nicht zum Leben nötigen. In Fällen, in denen ein
unmittelbar bevorstehender qualvoller Tod sich nicht anders abwenden
lässt als durch eine aktive Beendigung des Lebens auf Wunsch des
Opfers - etwa im Fall eines Unfallopfers, das bei vollem Bewusstein
in einem Autowrack zu verbrennen droht - sei das Eingreifen eines
Sterbehelfers durch einen Notstand gerechtfertigt.
Unbrauchbar ist aus Merkels Sicht die gebräuchliche Unterscheidung
von verbotener aktiver und zulässiger indirekter Sterbehilfe, bei der
etwa ein Arzt die Linderung von Schmerzen beabsichtigt und dabei den
Tod seines Patienten in Kauf nimmt. Von der subjektiven Absicht des
Arztes könne der objektive Charakter seines Handelns nicht abhängen,
schreibt der Strafrechtler. Darüber hinaus sei die Linderung von
Schmerzen, auch wenn sie zum Tod des Patienten führt, unter Umständen
sogar rechtlich geboten. Ein Arzt, der einem Patienten eine solche
Behandlung verweigere, könne sich wegen Körperverletzung durch
Unterlassen strafbar machen.
Den kompletten Beitrag der ZEIT Nr. 47 vom 17. November 2005 
   senden wir Ihnen gerne zu.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax:
040/3280-558, E-Mail:  bunse@zeit.de)

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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