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AOK begrüßt RSA-Reform: Kassenwettbewerb künftig auch gut für Kranke

Bonn (ots)

Der AOK-Bundesverband hat heute die Zustimmung des
Bundesrates zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) begrüßt.
Damit kann das Reformgesetz am 01. Januar 2002 in Kraft treten. Dr.
Hans Jürgen Ahrens würdigte die verabschiedete Reform als wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Qualität der medizinischen Versorgung und
zur Stabilisierung der solidarischen Krankenversicherung in
Deutschland.
Auf der Basis des Gesetzes werde es in mehreren Schritten bis 2007
gelingen, den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen so neu
auszurichten, dass er auch kranken und insbesondere chronisch kranken
Versicherten zu Gute kommt.
Ahrens: "Dies ist ein großer sozialpolitischer Erfolg von Ulla
Schmidt". Der Bundesgesundheitsministerin, den Regierungsfraktionen
von SPD und Grünen sowie einer großen Mehrheit der Bundesländer sei
es gemeinsam gelungen, künftig eine bessere Behandlung von Kranken
ins Zentrum des Kassenwettbewerbs zu rücken.
Ahrens begrüßte besonders, dass das Gesetz mit der Einführung
eines Risikopools für pro Jahr über 40.000 DM teure Behandlungsfälle
bereits ab 01.01.2002 auch eine Maßnahme enthalte, die in mehreren
AOKs bereits kurzfristig wirke. Der Risikopool bewirke, dass künftig
z. B. für die Behandlung eines Bluters oder eines
Transplantationspatienten, 60 % des 40.000 DM pro Jahr übersteigenden
Beitrages von der gesamten Solidargemeinschaft der gesetzlich
Krankenversicherten getragen werde.
Mittelfristig wirksam werde die Einführung eines Solidarausgleichs
von Kosten für chronisch Kranke, die künftig in neuen, gemeinsam mit
der Ärzteschaft entwickelten medizinischen Versorgungsprogrammen
besser behandelt werden könnten. Hier wird die AOK bereits Mitte 2002
ihren Versicherten erste neue Behandlungsprogramme, z. B. für
Diabetes, Brustkrebs und Asthma, anbieten. Langfristig werde mit der
Reform ab 2007 erreicht, dass die Mittel der Beitragszahler durch
einen optimal an durchschnittlichen Behandlungskosten für bestimmte
Erkrankungen orientierten Ausgleich zielgenau dorthin fließen
könnten, wo sie zur Behandlung kranker, chronisch kranker und schwer
kranker Patienten wirklich gebraucht würden. Dies beende die
bisherigen Tendenzen zur Entsolidarisierung und verbessere die
Qualität der Versorgung von Millionen Patienten.
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