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Nichia gewinnt deutsches Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Everlight

München (ots)

Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. November 2022 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren (Aktenzeichen 4a O 56/12 ZV II), das Nichia Corporation ("Nichia") gegen den taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und desssen deutsches Tochterunternehmer Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen "Everlight") auf der Grundlage eines Endurteils des Landgerichts Düsseldorf eingeleitet hat, seine Entscheidung zugunsten von Nichia verkündet. In dem Urteil hatte das Gericht die Verletzung von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) festgestellt. Das Gericht hat nunmehr den Vollstreckungsanspruch von Nichia vollumfänglich bestätigt und ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 15.000 gegen jede der beiden Everlight Gesellschaften wegen Verstosses gegen ihre Verpflichtung aus dem Urteil festgesetzt.

Das Zwangsvollstreckungsverfahren betrifft die Verpflichtung von Everlight zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der das YAG-Patent von Nichia verletzenden Produkte als Basis für die Berechnung des Schadensersatzes, den Nichia von Everlight verlangen kann. Nichia ist der Ansicht, dass Everlight nicht nur für die in dem vorerwähnten Urteil ausdrücklich benannten Produkte Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat, sondern vielmehr für alle Produkte, die mit diesen Produkten im Wesentlichen ähnlich sind. Everlight meinte hingegen, dass der Umfang ihrer Verpflichtung nur auf die ausdrücklich benannten Produkte beschränkt sein sollte, und lehnte die Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der weiteren Produkte ab. Angesichts dessen leitete Nichia das Zwangsvollstreckungsverfahren mit der Begründung ein, Everlight würde mit ihrer Verweigerung gegen ihre in dem Urteil festgestellte Verpflichtung verstoßen.

In seiner Entscheidung hat das Gericht die Rechtsansicht von Nichia bestätigt und gegen jede der beiden Everlight Gesellschaften das Zwangsgeld von EUR 15.000,00 festgesetzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Everlight hat hiergegen Beschwerde eingelegt. Nichia ist jedoch der festen Auffassung, dass die Entscheidung in der Beschwerde bestätigt werden wird.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Pressekontakt:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311

Original content of: Nichia Corporation, transmitted by news aktuell

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