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Kampf um envion AG: Morddrohungen, Einbrüche und "verwerfliche Angebote" - Züricher Tages-Anzeiger berichtet über Hintergründe des Firmenraubes - envion-Gründer erringen weiteren juristischen Sieg

Berlin (ots)

Die Auseinandersetzungen rund um die envion AG (Schweiz) nehmen an Härte zu. Gleichwohl arbeitet das Gründerteam um Michael Luckow mit Hochdruck daran, eine Liquidation des Unternehmens zu verhindern. Mit aller Kraft versuchen sie derzeit das Projekt der Mobile Mining Units (MMU) fortzuführen. Wie die Zeitung "Tages-Anzeiger" aus Zürich berichtet, lieferten die Gründer in enger Zusammenarbeit mit den von der Schweizer Finanzaufsicht FINMA bei der envion AG eingesetzten Untersuchungsbeauftragten alle angeforderten Daten im Zusammenhang mit dem ICO zur Auswertung. Auch berichtet die Zeitung von einem "moralisch verwerflichen" Angebot des bisherigen envion CEOs Matthias Woestmann zum Schaden der Investoren.

Die Gründer der envion AG haben einen weiteren juristischen Sieg errungen: Das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 241/18) hat eine gegen die Gründer durch falschen und offenbar bewusst unvollständigen Vortrag erwirkte Untersagungsverfügung aufgehoben. Damit haben sich die Gründer erfolgreich gegen eine Art "Maulkorb-Beschluss"-gewehrt, mit dem Matthias Woestmann und sein Geschäftspartner Thomas van Aubel den Gründern zunächst gerichtlich untersagen hatten lassen, Informationen und Verlautbarungen über die envion AG zu tätigen.

Die FINMA hat dem bisherigen CEO und Verwaltungsrat der envion AG, Matthias Woestmann, die Verfügungsgewalt über das Unternehmen entzogen. Woestmann, sein Rechtsbeistand und Geschäftspartner van Aubel, sowie dessen Partnerin Jutta Freifrau von Falkenhausen, hatten durch eine unrechtmäßige Kapitalerhöhung klammheimlich den Anteil der Gründer von ursprünglich 81 Prozent auf 31 Prozent geschmolzen und so die Gründer unter fadenscheinigen Vorwänden um ihre Entscheidungsgewalt gebracht. Dieser von Matthias Woestmann und Thomas van Aubel inszenierte Firmenraub, gegen den die Gründer juristisch vorgehen, hat das Landgericht Berlin (Az.: 90 O 38/18) mit erstinstanzlichem Urteil als "besonders verwerflich" und "sittenwidrig"bezeichnet.

Die zunächst von Woestmann und van Aubel erwirkte einstweilige Verfügung hatte zur Folge, dass die Gründer unter Androhung von Geld- und Haftstrafe die Anleger nicht so über die laufenden tatsächlichen Ereignisse informieren durften, wie es eigentlich angebracht gewesen wäre. Dies führte zu Unruhe unter den Anlegern, sowie Frust und Wut. Während die Gründer so vorerst zum Schweigen verurteilt waren und die Investoren nicht über die wahren Begebenheiten um die envion AG informieren konnten, setzte man sie privat massiv unter Druck. Laut Bericht des "Tagesanzeiger" in Zürich erhielten die Gründer Morddrohungen, es wurde bei ihnen privat eingebrochen, ein Auto und Computerfestplatten gestohlen, sowie Diffamierungskampagnen im Internet gegen einzelne Gründer gestartet.

Die Schweizer Tageszeitung berichtet auch über ein zweifelhaftes Angebot, das der Mitgründer Michael Luckow vom CEO und Verwaltungsrat der envion AG, Matthias Woestmann, erhalten hatte. Die Zeitung schreibt: "In einem weiteren Gespräch habe Woestmann angeboten, Envion aufzulösen und den Investoren ihr Geld in Kryptowährungen zurückzuzahlen." Woestmanns unredlicher Plan setzte daran auf, dass die Kurse von Kryptowährungen seit dem ICO stark eingebrochen sind. Envion hat nach Informationen der Zeitung das Kapital der Anleger jedoch offenbar bereits zu einem frühen Zeitpunkt größtenteils in US- Dollars getauscht. "Wird das Geld zum tieferen Kurs in Kryptowährungen an Investoren zurückerstattet, bliebe ein zweistelliger Millionenbetrag zurück." Und weiter: "Woestmann schlug vor, dass wir diesen unter uns aufteilen", sagt Luckow." Die Zeitung schreibt, dass Luckow den Vorschlag Woestmanns als "moralisch verwerflich" abgelehnt hat.

Würde Woestmann seinen Plan umsetzen können, so würde das einen enormen finanziellen Verlust für die Investoren bedeuten. Während die Investoren Millionen verlieren, könnten Matthias Woestmann, sein Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen Millionen an Anlegergeldern für sich kassieren ohne irgendeine Leistung für das Projekt erbracht zu haben.

Mit der durch Matthias Woestmann und Thomas van Aubel inszenierten unrechtmäßigen Kapitalerhöhung kam das Projekt und der eigentliche Zweck des Unternehmens zum Stillstand. Das Unternehmen ist blockiert, die Mobile Mining Units können nicht produziert und eingesetzt werden. Solange die Firmenblockade besteht, werden die rund 30.000 Investoren von der erwarteten Gewinnbeteiligung nichts sehen.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: backoffice@naima-media.de

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