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Kampeter: Keine rot-grüne Wahlwerbung auf Kosten des Steuerzahlers

Berlin (ots)

Zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in
der Vorwahlzeit erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Steffen Kampeter MdB:
Nach der Entscheidung des Bundespräsidenten, den Bundestag
aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen, darf Rot-Grün den Steuerzahler
nicht mit den Kosten einer unzulässigen Wahlwerbung für die
Regierungsparteien belasten.
Nachdem sich die Bundesregierung in der Vergangenheit nur
unzureichend und widerwillig den verfassungsmäßigen Beschränkungen
der Öffentlichkeitsarbeit unterwarf, hat die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einem Schreiben an den
Regierungssprecher Anda aufgefordert, ihre Öffentlichkeitsarbeit in
der Vorwahlzeit an den verfassungsrechtlichen Vorgaben auszurichten.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt der
Bundesregierung in der Vorwahlzeit jede parteipolitische Wahlwerbung;
dazu zählt auch eine auf die aktuellen Regierungsmitglieder bezogene
Sympathiewerbung.
Deshalb hat die Union die Bundesregierung gefragt, welche
Werbekampagnen sie mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen
einstellen wird. Auf Bitten der Bundesregierung ist die Frist zur
Beantwortung dieser Frage um eine Woche bis zum 10. August verlängert
worden. Wir werden also erst nächste Woche erfahren, ob die
Bundesregierung bei ihren Plänen bleibt, beispielsweise den Tag der
offenen Tür am 27./28. August für – jetzt – unzulässige
parteipolitische Sympathiewerbung und Propaganda zu missbrauchen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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