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Kues/Koschyk: Islamischer Religionsunterricht -Schlüssel zur Integration

Berlin (ots)

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung des islamischen
Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in NRW erklären der
Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB, und der
innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt, dass es
noch ein weiter Weg bis zur Verwirklichung des islamischen
Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat von der Vorinstanz weitere
Aufklärung der entscheidungserheblichen Tatsachen verlangt, die die
Feststellung erlauben, inwieweit die beiden klagenden eingetragenen
Vereine rechtlich überhaupt als Religionsgemeinschaften angesehen
werden könnten. Hierzu gehört, ob die beiden Gesamtverbände nicht
durch andere, auf berufsmäßiger oder sozialer Grundlage bestehende
Mitgliedsverbände der Kläger geprägt werden und ob die klagenden
Dachverbände über die bloße Interessenvertretung oder
Aufgabenkoordinierung hinaus wesentliche durch die gemeinsamen
religiösen Überzeugungen gestellte Aufgaben selbständig gestalten.
Aber auch nach entsprechender Sachaufklärung wird festzustellen sein,
ob die Kläger als Partner eines vom Staat veranstalteten
Religionsunterrichts deswegen ausscheiden, weil gegen ihre Eignung -
wie vom beklagten Land geltend gemacht - unter dem Gesichtspunkt der
Verfassungstreue Bedenken bestehen. Die Einhaltung der Grundsätze der
Menschenwürde und des demokratischen Rechtsstaats werden hierbei
entscheidend sein.
Auch wenn ein vernetzter und undurchsichtiger islamischer
Dachverband unter bestimmten Voraussetzungen als
Religionsgemeinschaft anerkannt werden kann, fehlt uns nach wie vor
ein Ansprechpartner, der
- repräsentativ organisiert
- dauerhaft verlässlich
- auf der Grundlage unserer Verfassung steht.
Wir können das Bedürfnis nach islamischen Religionsunterricht
nachvollziehen. Ihm kommt eine Schlüsselbedeutung für die Integration
zu. Der Islam ist für uns eine anerkannte Religion, die wir
respektieren.
Wir benötigen aber einen Partner mit transparenten Strukturen und
eindeutiger Verfassungstreue, wenn dieser beim islamischen
Bekenntnisunterricht, Mitspracherechte für die Auswahl von Lehrern
und Einfluss auf Lehrinhalte haben will.
Wie in unserem Antrag „politischen Islamismus bekämpfen –
verfassungstreue Muslime unterstützen“ ausgeführt, streben wir eine
islamische religiöse Unterweisung für muslimische Schüler an
öffentlichen Schulen, in deutscher Sprache, von langfristig in
Deutschland ausgebildeten Lehrern an, die unter der Kontrolle der
Schulaufsichtsbehörde steht.
Wir begrüßen die Einrichtung eines islamisch-theologischen
Lehrstuhls zur Erforschung des aufgeklärten „Euro-lslam“ und den
Modellversuch der Universität Münster am Centrum für religiöse
Studien mit dem erweiterten Studiengang für Lehramtsstudenten.
Für gläubige Muslime ist Religion wie für Christen keine
Privatsache. Für eine gelingende Integration unter Wahrung der
muslimischen Identität ist ein offener Dialog erforderlich. Um dieses
Ziel zu erreichen, müssen folgende Fragen erlaubt sein und diskutiert
werden:
1) Wie steht es um die Auseinandersetzung der eigenen religiösen
Gewaltgeschichte? 2) Sind Religion und Gewalt klar voneinander
geschieden? 3) Welche Würde wird den aus der eigenen Perspektive
gesehenen Andersgläubigen zugebilligt? Wird das Bekenntnis zu einem
anderen Glauben gleichberechtigt akzeptiert? Wird die individuelle
Religionsfreiheit als unaufgebbares Menschenrecht anerkannt? 5) Wie
steht es um die Gleichheit von Mann und Frau? 6) Wie wird die
Demokratie wahrgenommen? Welcher Beitrag wird zum Erhalt der
freiheitlichen Demokratie und der Rechtsordnung geleistet? Wird die
Trennung von Staat und Religion anerkannt? Welchen Stellenwert hat
die Glaubenspraxis des Herkunftslandes für die eigene
Religionsausübung? 7) Welchen Stellenwert hat die Rechtsordnung des
Staates gegenüber der religiösen Ordnung, wie z.B. der Scharia oder
den geoffenbarten religiösen Texten? Der Rechtsstaat garantiert das
Recht auf Unterschied, aber kein unterschiedliches Recht.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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