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Austermann/Kaster: Freibrief zum Lügen für Regierungssprecher?

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung einer Kleinen Anfrage zu
den Verstrickungen von Regierungssprecher Bela Anda in der „Lügen-
Affäre“ erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB und der zuständige
Berichterstatter für das Bundespresseamt, Bernhard Kaster MdB:
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Regierungssprecher Anda
wissentlich Öffentlichkeit und Medien in der so genannten Disketten-
Affäre belogen hat. Entsprechende Einlassungen soll der
Prozessvertreter der Bundesregierung in der öffentlichen Verhandlung
im Prozess über das Verschwinden einer Fotodiskette vor dem
Landgericht Berlin gemacht haben. Damit sind erhebliche Zweifel an
der Vertrauenswürdigkeit und nicht zuletzt dem Charakter des
Regierungssprechers aufgekommen. Die Krone setzt dem ganzen jedoch
die Äußerung des Prozessvertreters auf, dass Lügen nicht strafbar
sei. Dass die Bundesregierung ihrem eigenen Regierungssprecher einen
Freibrief zum Lügen ausstellt, ist ein einmaliger Vorgang. Dadurch
hat Rot-Grün selbst seine Glaubwürdigkeit zerstört und der
allgemeinen Politikverdrossenheit weiter Vorschub geleistet.
Bislang hat sich die Bundesregierung hierzu allen Fragen aus dem
Bundestag inhaltlich verweigert. In dem betreffenden
Amtshaftungsprozess hatten zahlreiche Prozessbeobachter
übereinstimmend über Einlassungen der Bundesregierung in der
Hauptverhandlung berichtet, die wörtlich besagen, „dass Bela Anda
unbestritten die Unwahrheit gesagt habe“, doch gelte: „Lügen ist
nicht strafbar.“
Im Hinblick auf die bestehenden Ansprüche an die Glaubwürdigkeit
eines Sprechers der Regierung der Bundesrepublik Deutschland muss
unabhängig von der noch ausstehenden Rechtskraft des entsprechenden
Urteils dringend geklärt werden, ob die veröffentlichten und nicht
dementierten Haltungen und Aussagen des Prozessvertreters der
Bundesregierung in dem Prozess zutreffend wiedergegeben worden sind.
In der 22 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage wird sich die
Bundesregierung jetzt zu ihrem Regierungssprecher, dessen fehlender
Wahrheitsliebe und möglichen Konsequenzen erklären müssen. Sind die
Aussagen in dem Prozess tatsächlich so gefallen, wäre sowohl die
Glaubwürdigkeit des Regierungssprechers zerstört, als auch die
strafrechtlichen Aspekte dieses Verhaltens neu zu bewerten.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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