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Koschyk: Bundeskanzler brüskiert deutsche Opfer der Zwangsarbeit

Berlin (ots)

Zu der Weigerung von Bundeskanzler Schröder, die
Resolution des Arbeitskreises Deutsche Zwangsarbeiter durch einen
Vertreter des Bundeskanzleramtes entgegennehmen zu lassen, erklärt
der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB anlässlich der Festveranstaltung des 54. "Egerer
Birnsunnta" am 24. August 2002 in Schirnding:
Die Weigerung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Resolution
des Arbeitskreises Deutsche Zwangsarbeiter durch einen Vertreter des
Bundeskanzleramtes entgegen nehmen zu lassen, ist ein Skandal.
Sicherlich kann man verstehen, dass der Bundeskanzler in diesen Tagen
eine solche Resolution nicht persönlich entgegennehmen kann. Die Art
und Weise wie allerdings mit den Repräsentanten des Arbeitskreises
und den anwesenden deutschen Opfern der Zwangsarbeit verfahren wurde,
ist an Kaltschnäuzigkeit nicht zu überbieten.
Der aus Vertretern mehrerer Landsmannschaften gebildete
Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter (AKDZ) fordert im Rahmen einer
Resolution den Bundeskanzler und die Regierung unter anderem auf,
eine würdige Debatte über das Geschehen der Zwangsarbeit zu beginnen
sowie den deutschen Opfern von Zwangsarbeit eine Entschädigung in
Form einer humanitären Geste zu gewähren.
Angesichts des Ausmaßes des menschlichen Leides und der Vielzahl
der Opfer ist es schier unglaublich, dass niemand aus dem
Bundeskanzleramt sich bereit gefunden hat, diese Resolution
entgegenzunehmen. Dass den Vertretern der Opfer und den mitgereisten
Betroffenen nichts anderes übrig blieb, als ihr Anliegen einem
Beamten des Bundesgrenzschutzes, dessen Aufgabe es ist, das
Bundeskanzleramt zu bewachen, zu übergeben, ist beschämend. Auch
zeigt dies, welch geringen Stellenwert die Bundesregierung diesem
schweren menschlichen Leid und den davon betroffenen deutschen Opfern
beimisst.
Nach heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass mehr als 2
Millionen Deutsche am Ende des Zweiten Weltkrieges und viele von
ihnen über mehrere Jahre, zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Weit
über 1 Million Deutsche wurden dabei aus ihrer Heimat verschleppt und
ihnen wurde unter schwersten Bedingungen der Lagerhaft ihre
Arbeitskraft abgepresst. Hilflos waren die Menschen dabei
körperlichen Übergriffen und der Willkür ihrer Bewacher ausgeliefert.
Viele Menschen haben die damit verbundenen Qualen und Strapazen nicht
überlebt und für viele ist die Zwangsarbeit bis heute mit dauerhaften
seelischen und körperlichen Folgeschäden verbunden.
Dass es dem Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter (AKDZ) in
mühevoller Kleinarbeit gelungen ist, rund 75.000 Einzelschicksale von
heute noch lebenden deutschen Zwangsarbeitern nachzuvollziehen und zu
erfassen, verdient hohe Anerkennung.
Dass viele der Opfer neben ihren seelischen und körperlichen
Folgeschäden auch durch die lange Zeit ihrer Internierung bei den
Rentenleistungen benachteiligt sind, hat die Initiatoren der
Resolution dazu bewogen, neben einer würdigen Debatte über das
Schicksal der deutschen Zwangsarbeiter auch eine Entschädigung in
Form einer humanitären Geste zu fordern. Eine solche Forderung ist im
Grundsatz zu unterstützen.
Bereits im Rahmen der abschließenden Beratungen des
Gesetzentwurfes zur Errichtung der Stiftung für ausländische
Zwangsarbeiter haben die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
dies gegenüber der Bundesregierung eingefordert, in dem sie die
Bundesregierung aufforderten, "mit denjenigen Staaten, die nach dem
Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter
unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben oder mit deren
Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch
lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten - eine der deutschen
Regelung entsprechende - Entschädigung in Form einer humanitären
Geste erhalten." Hierzu fand sich die rot-grüne Bundesregierung nicht
bereit.
Auch hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Juni 2001 eine Kleine
Anfrage (Drs. 14/6478) an die Bundesregierung gerichtet, in der die
Bundesregierung nicht allein nach der Anzahl der deutschen
Zivilisten, die Opfer von Zwangsarbeit wurden, gefragt wurde, sondern
auch danach, inwieweit Opfer von Zwangsarbeit nach bereits
bestehenden Gesetzen Entschädigungen erhalten haben und inwieweit die
Zeiten der Zwangsarbeit im Rentenrecht Berücksichtigung erfahren. Aus
der Antwort der Bundesregierung (Drs. 14/6688) geht eindeutig hervor,
dass für den Tatbestand der Zwangsarbeit bisher keine
Entschädigungsleistungen an deutsche Opfer erfolgt sind.
Heute ist mit großem Bedauern festzustellen, dass Bundeskanzler
Schröder nicht bereit ist, sich mit dieser Problematik überhaupt zu
befassen und das schwere menschliche Schicksal der deutschen Opfer
von Zwangsarbeit zur Kenntnis zu nehmen.
Eine unionsgeführte Bundesregierung wird im Gegensatz hierzu dafür
Sorge tragen, dass das schwere Schicksal der deutschen Zwangsarbeiter
eine angemessene Würdigung erfährt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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