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Böhmer/Eichhorn/Widmann-Mauz: Schröders Fast-Food-Menue schmeckt Frauen nicht

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen von Bundeskanzler Schröder auf
dem SPD-Parteitag zum Familiengeld von CDU und CSU erklären die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof.
Dr. Maria Böhmer MdB, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB, und die Vorsitzende
der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB:
Familie bedeutet für die Union immer zuallererst die Übernahme von
Elternverantwortung. Deshalb ist es für die Union besonders wichtig,
die Eltern in dieser Verantwortung zu unterstützen und zugleich den
Wunsch vieler Eltern nach Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und
Familie möglich zu machen. Die Union setzt sich bei der
Familienpolitik für mehr Wahlfreiheit ein: Familien sollen durch
bessere Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, selbst zu
entscheiden, wie sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen
- ganz gleich, ob sich ein Elternteil ganz der Kindererziehung widmet
oder beide Eltern ganz oder teilweise berufstätig sind.
Schröder versucht, Frauen politisches Fast-Food zu servieren.
Nachdem er zu Beginn seiner Amtszeit das Ressort von Bundesministerin
Bergmann lapidar als "Ministerium für Frauen und Gedöns" bezeichnet
hat, fällt ihm nun nichts anderes ein, als die Familienpolitik der
Union zu diskreditieren. Kindergelderhöhung ist für Schröder offenbar
kein Thema mehr. Statt dessen fällt Schröder in alte
Diskussionsmuster der 70er Jahre zurück. Demnach will die SPD
besonders Frauen vorschreiben, wie sie und ihre Familie leben sollen.
Genau an diesem Punkt liegt einer der Hauptunterschiede zwischen
der Union und der SPD sowie den Grünen. Rot-Grün fördert einseitig
das Leitbild der berufstätigen Mutter. Eltern, die sich ganz der
Familie widmen, gehen in deren familienpolitischen Vorstellungen
geradezu unter:
Berufstätige Mütter werden belohnt, Mütter, die sich ganz der
Kindererziehung widmen, gehen leer aus:
  • Der Kinderfreibetrag von 5.808 Euro bringt als Spitzenentlastung 235 Euro monatlich. Diesem Betrag stehen 154 Euro Kindergeld gegenüber.
  • Die Kindergelderhöhung, die zu Beginn dieses Jahres wirksam wurde, berücksichtigt nur das erste und das zweite Kind. Familien mit mehr Kindern haben für diese keine Erhöhung erhalten, obwohl es hier am notwendigsten gewesen wäre.
  • Nachgewiesene Kinderbetreuungskosten werden für Kinder bis zum 14. Lebensjahr als außergewöhnliche Belastung in Höhe von 1.500 Euro absetzbar. Diese steuerliche Förderung erhalten jedoch nur berufstätige Eltern.
  • Die CDU/CSU lehnt es ab, Familien ihren Lebensweg vorschreiben zu wollen. Dies ist ein moderner frauen- und familienpolitischer Grundsatz, welcher der Lebenswirklichkeit von Frauen gerecht wird und die Wichtigkeit der Familie nachdrücklich betont.
Die Union wird die Familien mit dem Familiengeld deutlich besser
stellen. Außerdem wird mit der Union ein bedarfsgerechtes
Kinderbetreuungsangebot für alle Altersgruppen bis hin zu
Ganztagsbetreuung realisiert. Das ist Familienpolitik aus einem Guss,
welche die Sorgen der Familien auch ernst nimmt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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