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Barthle: Rechtssicherheit für Härtefälle

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Antrags der Arbeitsgruppen
Haushalt der christlich-liberalen Koalition zur Änderung des 
Gesetzentwurfs des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz erklärt 
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Norbert Barthle MdB:
Die Haushälter der christlich-liberalen Koalition wollen für die 
betroffenen Bürger und Behörden zügig Rechtsicherheit bei der vom 
Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung im SGB II 
schaffen. Damit unterstreichen sie Handlungsfähigkeit und politischen
Gestaltungswillen auch in diesem sensiblen Bereich.
Notwendige Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts im 
Leistungssystem des SGB II werden durch die von den 
Koalitionshaushältern eingebrachte Änderung in die parlamentarische 
Beratung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes abschließend
geregelt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Regelung 
bereits im April Gesetzeskraft erhalten kann. Eine solche rasche 
Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürfte 
rekordverdächtig sein.
Mit der eingebrachten Härteregelung werden die Empfänger von 
Leistungen nach SGB II allein 2010 mit bis zu 100 Millionen Euro 
allein in 2010 unterstützt. Trotz der engen Vorgaben bei den zurzeit 
laufenden parlamentarischen Haushaltsberatungen werden die 
Koalitionshaushälter die dafür notwendigen Mittel durch 
Prioritätensetzung im entsprechenden Haushalt 2010 bereit stellen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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