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Börnsen/Mißfelder: Neues Filmfördergesetz ist Meilenstein

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Medien zur Novelle des Filmfördergesetzes 
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige 
Berichterstatter Philipp Mißfelder MdB:
Der deutsche Film hat im laufenden Jahr 2008 mit einem Marktanteil
von weit über 30 Prozent der Gesamtbesucherzahlen in den deutschen 
Kinos einen Rekordwert erzielt. Dieser Marktanteil ist der beste Wert
seit Beginn der Aufzeichnungen der Filmförderungsanstalt (FFA). Dank 
hochqualifizierter Schauspieler, vieler neuer Talente, prima 
Drehbücher und einer verbesserten Förderung hat die deutsche 
Filmwirtschaft zu neuem Selbstbewusstsein und Stärke gefunden. Eine 
Quote für den nationalen Film, wie andere Länder sie praktizieren, 
muss es nicht geben.
Der Entwurf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und 
Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, zur Novelle des 
Filmförderungsgesetzes ist dabei ein Meilenstein in der Geschichte 
der Filmförderung. Er verstetigt nicht nur die bewährten 
Förderinstrumente, sondern bietet zeitgemäße Antworten auf die 
veränderten Nutzungs- und Sehgewohnheiten durch neue 
Verwertungsformen wie online-Dienste oder video-on-demand-Angebote. 
Er ist ein Fairnesspakt von Gebern und Nutzern.
Dabei hat die heutige Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen 
Bundestages gezeigt, dass der Entwurf der Novelle des 
Filmförderungsgesetzes die richtigen Schwerpunkte bei der Förderung 
von Drehbüchern sowie von Kurzfilmen setzt, wodurch auch junge 
Filmemacher gestärkt werden. Die Förderkriterien werden 
flexibilisiert und damit optimiert. Es hat sich dabei als klug und 
vorausschauend erwiesen, dass auf Einladung des 
Kulturstaats-ministers und seines Mitarbeiterstabes im Vorfeld der 
Novellierung eine breite Diskussion über Monate mit allen Betroffenen
stattgefunden hat.
Die CDU/CSU-Fraktion steht hinter den entscheidenden 
Weichenstellungen der FFG-Novelle. Die wichtigsten Änderungen im 
Gesetzesentwurf sind:
-	Eine Neugewichtung der Förderbereiche. Die Mittel für die 
Absatzförderung werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolgreich
in den Kinos vermarkten zu können. Zur Verbesserung der Qualität 
werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt.
-	Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos eine 
Neustrukturierung der Förderung der Filmtheater im Rahmen der 
Digitalisierung.
-	Eine Verkürzung der Sperrfristen für die verschiedenen 
Auswertungsstufen, da sich die Auswertung von Filmen in den 
verschiedenen Medien deutlich beschleunigt hat.
-	Eine Berücksichtigung der Anbieter neuer Dienste als Zahler von 
Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als 
Fördermittelempfänger. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun 
auch Vermarkter von Programmpaketen eingebunden. Für 
Video-on-Demand-Angebote wird eine Förderung eingeführt.
Unter dem Aspekt, dass das Medium Film zugleich Kultur- und 
Wirtschaftsgut ist, dienen Filme sowohl der Unterhaltung und 
Identitätsbildung als auch der Stärkung des Wirtschaftsstandortes 
Deutschland. Die positiven Impulse der letzten Jahre müssen deshalb 
genutzt werden, um die hochwertigen und anspruchsvollen 
Produktionsbedingungen in Deutschland weiter zu festigen. Dazu wird 
das neue Filmfördergesetz einen wichtigen Beitrag leisten, weil 
Pro-duzenten und Verleiher, Regisseure und Schauspieler, 
Drehbuchautoren und die Kinobetreiber, neue Verwerter und die 
TV-Sender eine funktionierende Solidargemeinschaft bilden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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