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Gehb/S. Kauder: Deutscher Bundestag beschließt mit den Stimmen der Koalition Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Berlin (ots)

Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige 
Berichterstatter im Rechtsauschuss, Siegfried Kauder MdB, erklären zu
der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung 
zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung 
der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche 
Bundestag heute den Gesetzentwurf zur Neuregelung der 
Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der Richtlinie über 
die Vorratsdatenspeicherung angenommen. Damit hat der Bundestag ein 
langes und gründlich vorbereitetes Gesetzgebungsverfahren 
abgeschlossen.
Mit dem neuen Gesetz wird der gesamte Bereich der verdeckten 
Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung verfassungskonform 
neu geordnet. Dem in der öffentlichen Diskussion vielfältig erweckten
Eindruck, aufgrund dieser Neuregelung könne nunmehr jeder 
voraussetzungslos von staatlichen Stellen abgehört werden, muss 
deshalb entschieden widersprochen werden. Grundvoraussetzung für die 
Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen ist nach wie vor, dass ein
durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat 
vorliegt.
Im Laufe der Jahre hatten sich bei den verschiedenen 
Ermittlungsmaßnahmen Unterschiede ergeben, die so nicht weiter 
aufrecht zu erhalten waren. Die Neuregelung auf diesem Gebiet bringt 
somit eine sinnvolle Abstimmung der Eingriffsmöglichkeiten und ihrer 
Schranken und berücksichtigt verfassungsgerichtliche Vorgaben, unter 
anderem zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Zudem 
verbessert der Gesetzentwurf Verfahrenssicherungen wie 
Dokumentations- und Löschungspflichten sowie bei der nachträglichen 
Benachrichtigung der Betroffenen.
Neu ist die Einführung einer Regelung zu Zufallsfunden bei 
Medienmitarbeitern. Durch diese neue Vorschrift werden der 
Informantenschutz und die Pressefreiheit gestärkt.
Der mit dem Gesetz vorgesehene absolute Schutz für Seelsorger, 
Strafverteidiger und Abgeordnete ergibt sich unmittelbar aus dem 
Grundgesetz und stellt eine Ausnahme dar, aber keine allgemeine Regel
für die anderen Gruppen der Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, 
Ärzte und Journalisten. Deren Interessen werden in Fällen, in denen 
eine Ermittlungsmaßnahme Erkenntnisse ergeben würde, über die sie das
Zeugnis verweigern dürften, durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im
Einzelfall gewahrt. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden im 
Übrigen die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung 
nochmals verschärft.
Das Gesetz berücksichtigt aber auch die verfassungsrechtlich 
gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass die 
Ermittlungsbehörden für eine effektive Bekämpfung schwerer 
Kriminalität über diese wichtigen Ermittlungsinstrumente verfügen 
müssen. Dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Schon nach der 
bisherigen Rechtslage durften Daten von den 
Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert und 
von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden. Mit den neuen 
Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wird es auch weiterhin keine 
Speicherung der Gesprächsinhalte geben, vielmehr können die 
Ermittlungsbehörden in gesetzlich eng umschriebenen Fällen Auskunft 
über Verkehrsdaten verlangen, die für die Dauer von sechs Monaten 
gespeichert werden müssen. Die teilweise populistisch geschürte Angst
vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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