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Tipps für den Alltag
Wann muss man Schneeschieber greifen? (BILD)

Tipps für den Alltag / Wann muss man Schneeschieber greifen? (BILD)
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Coburg (ots)

Keine Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen - Räum- und 
Streupflicht nur bei durchgehend winterlichen Verhältnissen

Nein, Streuen oder Räumen war nicht erforderlich! Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 12.6.2012 - VI ZR 138/11 (OLG Hamm) sind Anlieger oder Hausbesitzer nur dann verpflichtet, Straßen und Wege im Winter zu räumen, wenn sie von einer allgemeinen Glätte und nicht von einzelnen Glättestellen ausgehen können. Deshalb wies es die Klage einer Pflegedienstmitarbeiterin zurück, die das Grundstück einer Patientin betrat, um eine Weihnachtskarte in den Briefkasten zu stecken und auf dem Rückweg zum Auto auf einer ca. 20x30 Zentimeter großen Eisfläche ausrutschte und hinfiel. Nach Ansicht des Gerichts muss die Beklagte weder Schmerzensgeld bezahlen noch materiellen Schadenersatz leisten.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass an diesem Sonntag vor Weihnachten die Beklagte wegen winterlicher Witterungsverhältnisse zu Schaufel, Schneeschieber oder Besen hätte greifen müssen, um den zwei Meter breiten Weg zu ihrem Briefkasten am Haus frei zu machen. Dabei spiele es für die Streu- und Räumpflicht durchaus eine Rolle, welcher Art und wie wichtig die benutzten Wege sind und wie viele Personen sie überhaupt nutzten. Die Beklagte, die gerade an einem Feiertag keine Pflegemaßnahmen erwartete, habe mit dem Besuch nicht rechnen können. Nach Ansicht der BGH-Richter bestehen Streu- und Räumpflichten regelmäßig für die Zeit des normalen Tagesverkehrs. Dabei stehe dem Streu- und Räumpflichtigen aber ein angemessener Zeitraum zur Verfügung, in dem er seiner Aufgabe nachkommen kann. Letztlich sahen es die Richter auch als erwiesen an, dass die Glättebildung ja nur an vereinzelten Stellen stattgefunden habe.

Pressekontakt:

HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
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Leitung:Alois Schnitzer

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