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Nicht ohne meine Winterreifen
Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen (BILD)

Nicht ohne meine Winterreifen / Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen (BILD)
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Coburg (ots)

Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der STVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Was man sich unter dieser freien Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Autofahrer brauchen beim Kauf keine technischen Details kennen, es genügt auf die Bezeichnung M+S oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen.

Wer die Regel missachtet, riskiert nicht nur Punkte und ein Bußgeld in Flensburg. Kommt es zum Unfall, kann, so die HUK-COBURG, mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren Wochen mit Eis und Schnee ereignet. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Auch beim Unfallopfer kann das Thema unangemessene Bereifung durchaus zum Problem werden, wenn sich nachweisen lässt, dass die fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war, weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat. In diesem Fall muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann eine Mithaftung drohen. Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich wichtig werden.

Pressekontakt:

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Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
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Leitung: Alois Schnitzer

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