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dbb für "Ballungsraumzulage" für untere Einkommensgruppen

Berlin (ots)

Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen plädiert für
differenzierte Regelungen bei der Beamtenbesoldung, wenn es um die 
Berücksichtigung regionaler Unterschiede in den Lebenshaltungskosten 
geht. "Wir müssen den unteren Einkommensgruppen helfen", sagte Heesen
dem Fernsehsender n-tv nach dem heutigen Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Ballungsraumzulage für 
Beamte in München. Das Bundesverfassungsgericht hatte die 
Verfassungbeschwerde eines Beamten des Freistaates Bayern auf 
Gewährung der "Ballungsraumzulage" zum Ausgleich hoher 
Lebenshaltungskosten in München zurückgewiesen.
Zu den unteren Einkommensgruppen gehöre der klagende Polizeibeamte
nicht, so Heesen. "Wenn die Lebenshaltungskosten aber so hoch sind, 
dass das Niveau der amtsangemessenen Alimentation unterschritten 
wird, dann muss ein angemessener Ausgleich geschaffen werden", sagte 
Heesen.  Eine "nach Regionen differenzierte Zulage" halte er für 
vernünftig. Die Debatte sei angesichts hoher 
Lebenshaltungshaltungskosten in München und anderen Großstädten 
"sicher nicht abgeschlossen", sagte Heesen. "Das 
Bundesverfassungsgericht hat ja nicht entschieden, dass es keine 
Zulage geben darf." Bund und Ländern stünde es frei, in neuen 
Regelungen die Regelbesoldung je nach örtlichem Preisniveau durch 
eine Zulage aufzustocken. Darüber müsse man diskutieren.

Pressekontakt:

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

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