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Zeitungsverleger warnen vor Übernahme von Mindestlohn-Tarifvertrag ins Entsendegesetz

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat nach der heutigen Bundestagsdebatte erneut davor gewarnt, den von
der Post und ver.di diktierten Mindestlohn-Tarifvertrag über das 
Entsendegesetz in Kraft zu setzen. "Die Aufnahme dieses unter 
seltsamen Umständen entstandenen Tarifvertrags in das Gesetz wäre ein
schwerer Sündenfall", sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. 
Das Tarifwerk von ver.di und Post erfasse nachweislich nicht 50 
Prozent der Beschäftigten, die notwendig sind, um einen 
Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Es sei ein
weiteres Kuriosum in einer Serie von Fragwürdigkeiten, dass tausende 
von Zeitungszustellern, die zusätzlich kleine Briefmengen verteilen, 
bei der Berechnung der Quote nicht berücksichtigt seien. Gleichzeitig
sollten diese Zusteller jedoch künftig unter den von Post und ver.di 
diktierten Tarifvertrag fallen.
Nach Auffassung des BDZV hat die erste Lesung im Bundestag 
gezeigt, dass es der Allianz, bestehend aus SPD, Post und ver.di vor 
allem darum geht, den Wettbewerb im Postbereich zu verhindern und die
Quasi-Monopolstellung der Deutschen Post AG langfristig zu sichern 
und zu stärken. Zu Recht hätten Vertreter der Unionsfraktion und auch
der FDP in der Debatte hervorgehoben, dass mit dem 
Mindestlohn-Tarifvertrag den neuen Konkurrenten - darunter auch viele
mittelständische Zeitungsverlage - jede Chance genommen würde, im 
Markt Fuß zu fassen.
Wer dieses Gesetz weiter befördere, beteilige sich an der 
Gefährdung tausender von Arbeitsplätzen. Das gesamte Zustellgeschäft 
der Verlage sei betroffen, wenn die Zeitungsträger selbst kleinste 
Briefmengen nicht mehr zustellen könnten.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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