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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Vivento-Einsatz für die Umstellung auf Arbeitslosengeld II unverzichtbar

Nürnberg (ots)

Um die Umstellung auf die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II ("Arbeitslosengeld II") ab dem 1. Januar 2005
sicherzustellen, wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin mit
der Beschäftigungsgesellschaft Vivento der Deutschen Telekom AG
zusammenarbeiten. Auch am Einsatz der bereits geschulten
Vivento-Mitarbeiter in den neuen Bundesländern hält die BA fest. "Wir
brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Umstellung
bewältigen zu können. Einen Zeitverlust können wir uns nicht
leisten", sagte Raimund Becker, Personalvorstand der BA. Der Einsatz
der Beamten von Vivento sei jedoch bis 30. Juni 2005 befristet. Nach
diesem Zeitpunkt entstehenden Personalbedarf für die Umsetzung des
SGB II in Ostdeutschland werde die BA ausschließlich mit Bewerbern
aus den neuen Ländern decken.
Die Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II stellt für die BA
eine große Herausforderung dar. Allein für die Umstellung auf die
neue Leistung sind 10.000 Mitarbeiter nötig. Becker wies darauf hin,
dass dieser Personalbedarf die Kapazitäten der BA übersteige. "Mit
großen Anstrengungen können wir 7000 eigene Mitarbeiter für diese
Aufgabe einsetzen." Dazu gehören auch 2.200 befristete Stellen für
das zweite Halbjahr 2004, von denen 1.000 in den neuen Bundesländern
geschaffen wurden.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA) hat die BA geprüft, wie unter den gegebenen rechtlichen
Rahmenbedingungen der aktuelle Personalbedarf gedeckt werden kann.
"BA und Telekom haben daraufhin eine Verwaltungsvereinbarung
geschlossen, der das BMWA im Einvernehmen mit dem Finanzministerium
ausdrücklich zugestimmt hat", betonte Becker. Ziel der
Verwaltungsvereinbarung ist, im Rahmen der Amtshilfe möglichst
kurzfristig eine große Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern für die
Aufgabe zu gewinnen.
Theoretische Alternativen wären befristete Einstellungen oder die
Ausschreibung von Personaldienstleistungen gewesen. "Für befristete
Einstellungen sind aber keine Stellen im Haushaltsplan verfügbar",
erklärte Becker. Auch die Ausschreibung von Personaldienstleistungen
wäre in der Kürze der Zeit keine umsetzbare Lösung gewesen: "Wir
hätten EU-weit ausschreiben müssen. Von April bis zum Arbeitsbeginn
Ende Juni hätten wir das nicht umsetzen können." Daher musste die BA
auf das Amtshilfe-Verfahren zurückgreifen.
Amtshilfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ist grundsätzlich
nur zwischen Behörden möglich. Die Deutsche Telekom AG ist ein
privatwirtschaftliches Unternehmen, hat aber hinsichtlich ihrer
Beamten Behördenstatus und kann mit den bei ihr beschäftigten Beamten
Amtshilfe leisten, nicht jedoch mit ihren Angestellten. Becker wies
darauf hin, dass "von Seiten der BA keine zusätzlichen Prämien oder
Sonderzahlungen an die Telekom-Mitarbeiter fließen. Wir erstatten der
Telekom einen Teil der Gehaltskosten sowie einen Teil der Reisekosten
nach dem Bundesreisekostengesetz. Das sind Gelder, die jedem Beamten
zustehen. Extrazahlungen sind allein Sache der Telekom."
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original content of: Bundesagentur für Arbeit (BA), transmitted by news aktuell

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