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Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 1 von 6: Schneller zum neuen Job, auch mit finanzieller Hilfe

Nürnberg (ots)

Arbeitslose haben dank Profiling
(Chanceneinschätzung) und Eingliederungsvereinbarung zukünftig
bessere Chancen, schnell wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Diese
neuen Vermittlungs-Instrumente des  Job-AQTIV-Gesetzes, das am 1.
Januar 2002 in Kraft tritt, werden dazu beitragen, dass
Arbeitslosigkeit im Einzelfall früher beendet oder ganz vermieden
werden kann.
Mit Profiling lässt sich schneller und genauer als bisher
erkennen, wie groß das Risiko längerfristiger Arbeitslosigkeit ist.
Es zeigt aber auch die Chancen für eine erfolgversprechende
Stellensuche. Präzisere  Bewerberprofile als bisher werden  damit
zukünftig die Grundlage der Arbeitsvermittlung sein. Qualifikation,
Mobilität und Flexibilität, Alter, Leistungsvermögen und Motivation
werden nach einem ausführlichen Gespräch im Bewerberprofil erfasst
und bewertet.
Die verbindliche Eingliederungsvereinbarung zwischen
Arbeitsvermittler und Arbeitslosen legt die individuelle
Vermittlungsstrategie fest. Sie erläutert aber auch, mit welchen
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bei Bedarf der berufliche
Wiedereinstieg  am wirkungsvollsten unterstützt werden kann.  Wenn
nötig, wird die Eingliederungsvereinbarung modifiziert und bis zur
Einmündung in den Arbeitsmarkt fortgeschrieben.
Zukünftig müssen sich Arbeitslose jedoch auch stärker als bisher
eigenständig um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Falls erforderlich,
hilft das Arbeitsamt bei Bewerbungen; Arbeitsvermittler können
Bewerber auch zum Arbeitgeber begleiten (assistierte Vermittlung).
Lohnkostenzuschüsse und andere arbeitsmarktpolitische Instrumente
können ab Januar 2002 bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit genutzt
werden. Damit tragen sie noch wirkungsvoller als bisher dazu bei,
Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden.
Über die Änderungen im Arbeitsförderungsrecht informieren die
Arbeitsämter. Einen Überblick über das Job-AQTIV-Gesetz gibt das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter www.bma.bund.de.
Hinweis:
   Zu den Neuregelungen des Job-AQTIV-Gesetzes bei Weiterbildung,
Job-Rotation, Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, Zeitarbeit sowie
Arbeitslosengeldanspruch nach Erziehungszeiten wird die BA  in den
nächsten Tagen weitere Presse-Informationen veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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