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Symposium des Bundespatentgerichts: "Die Unionsmarke im nationalen Recht - Risiken und Nebenwirkungen"

München (ots)

Das Bundespatentgericht veranstaltet am 19. April 2018 sein nunmehr 6. Internationales Symposium.

Die Veranstaltung, zu der etwa 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland, die als Richter, Anwälte und in der Wirtschaft mit dem Markenrecht befasst sind, erwartet werden, widmet sich in diesem Jahr den Risiken und Nebenwirkungen der Unionsmarke im nationalen Recht.

Das Symposium soll das Verhältnis von europäischem und nationalem Markenrecht beleuchten und aufzeigen, mit welchen Risiken und Nebenwirkungen die Unionsmarke im Anmelde-, Widerspruchs- und auch im Verletzungsverfahren im nationalen Recht behaftet sein kann.

Trotz der Harmonisierung der markenrechtlichen Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene existieren noch immer ungeklärte Fragen, die mit Unterstützung hochkarätiger Referenten aus dem In- und Ausland beantwortet werden sollen.

Auch der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in Gerichtsverfahren gewinnt im gewerblichen Rechtsschutz zunehmend an Bedeutung. Hierzu ist ein Sondervortrag vorgesehen, der einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion geben und die Thematik im Kontext der neuen EU-Richtlinie erläutern wird.

Bereits am Vorabend lädt die Präsidentin des Bundespatentgerichts, Beate Schmidt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem ersten Gedankenaustausch in die Räumlichkeiten des Justizpalastes ein.

Pressekontakt:

Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
pressestelle@bpatg.bund.de

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