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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Novellierung der MiFID-Richtlinie
VKU begrüßt Einigung zur Finanzmarktregulierung

Berlin/Brüssel (ots)

Nach langen Verhandlungen haben sich die Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, des Rates sowie der Europäischen Kommission auf einen gemeinsamen Kompromiss für die Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) geeinigt. Die Novelle hat das Ziel, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. Geplant war jedoch auch, Energieversorgungsunternehmen, welche bisher durch die Haupttätigkeitsausnahme von der MiFID I ausgenommen waren, in die neuen Regelungen miteinzubeziehen. Der Verband kommunaler Unternehmen hatte sich von Anfang an für Ausnahmeregelungen für Energieversorgungsunternehmen eingesetzt und begrüßt, dass die Verhandlungspartner im Trilog entsprechende Vorschläge zum Teil berücksichtigt haben.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die grundsätzliche Stoßrichtung der Novelle ist zu begrüßen, da sie die Bedingungen auf den Finanz- und Großhandelsmärkten verbessert. Auch wenn einige positive Aspekte im Rahmen der Ausnahmeregelungen für Energieversorgungsunternehmen vorhanden sind, bleibt abzuwarten wie der Kompromiss im Detail ausgestaltet ist. Erst dann ist absehbar mit welchen administrativen Zusatzbelastungen die Energieversorger durch die verschärften Regelungen der MiFID II rechnen müssen."

Ersten Informationen zufolge sollen Geschäfte, welche an einem Organized Trading Facility (OTF) gehandelt und ausschließlich physisch erfüllt werden, von der MiFID II per Definition ausgenommen werden. Hier steht allerdings noch eine genaue Definition von "muss physisch erfüllt werden" aus, welche im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes verfasst wird. Reck: "Physische Lieferungen stellen das Kerngeschäft der Energieversorgungsunternehmen dar und sollen auch in Zukunft nicht von weiteren Regulierungen betroffen sein, um über den Energiepreis den Endverbraucher nicht zusätzlich zu belasten. Die Definition im Kompromiss ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, damit sich kommunale Unternehmen auch in Zukunft auf dieses Kerngeschäft konzentrieren können."

Auch die Forderung nach einer Ausnahme für Beschaffungskooperationen, die der VKU immer aktiv gefordert hat, scheint in den Kompromiss mit aufgenommen zu sein. Wie die finale Ausgestaltung der Nebentätigkeits- sowie Warenhändlerausnahme ausgefallen ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht final bewertet werden.

Bereits 2011 hatte die Europäische Kommission Vorschläge zur Novellierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der MiFID umfasst neben der Richtlinie, eine Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), die darauf abzielen, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. In der kommenden Woche werden die Finanz- und Wirtschaftsminister darüber beraten, bevor im Parlament über die Richtlinie abgestimmt wird. Nach Verabschiedung auf europäischer Ebene muss die MiFID II noch in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU wird den Prozess intensiv weiter begleiten und sich bei der Ausgestaltung der Ausnahmen in der MiFID II dafür einsetzen, dass Stadtwerke nicht aus dem Energiehandelsmarkt verdrängt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKUMitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.

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