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Wiefelspütz: Kein Flugpassagier muss Sorge haben, dass ein Abfangjäger herumirrt und schießt
Koschyk: Gefährdung durch terroristische Bedrohung von See nicht genug geregelt

Bonn (ots)

Eine Grundgesetzänderung für das Gesetz zur
Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben hält der innenpolitische
Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nicht für
notwendig. Im PHOENIX-Interview sagte Wiefelspütz, er sei der festen
Überzeugung, dass der Grundgesetzartikel 35, nach dem die Bundeswehr
nur bei schweren Unglücksfällen im Inland zu Hilfe gerufen werden
kann, ausreiche für das Tätigwerden der Bundeswehr in diesen
konkreten Fällen. "Für die Rechtswissenschaftler ist auch ein
vorsätzlich herbeigeführtes Attentat oder ein Anschlag ein besonders
schwerer Unglücksfall, insofern kann man das sehr wohl darunter
fassen", so Wiefelspütz. Auch die Länder hätten ihre ursprünglichen
Bedenken inzwischen zurückgestellt. Der Bundesrat habe in seinen
ersten Stellungnahmen zu diesem Gesetz und nach eindringlicher
Beratung keine verfassungsrechtlichen Einwände mehr erhoben. Zudem
beträfen 90 Prozent des Gesetzes "die Verstärkung von Sicherheit am
Boden durch bessere Kontrollen." Kein Flugpassagier in Deutschland
müsse Sorge haben, "dass irgendwo ein Abfangjäger herumirrt, der
möglicherweise schießen könnte", so Wiefelspütz. "Nur für extreme
Situationen müssen wir eben auch gewappnet sein", sagte der
innenpolitische Sprecher der SPD.
Dagegen forderte der
innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hartmut Koschyk (CDU),
ebenfalls im PHOENIX-Interview eine Änderung des Grundgesetzes: "Wir
müssen als Union darauf bestehen, dass im Zuge der Verabschiedung
dieses Luftsicherheitsgesetzes die notwendigen Klarstellungen und
Ergänzungen im Grundgesetz vorgenommen werden, das wollen übrigens
auch die Länder." Man spüre in der Regierungskoalition, dass Minister
Schily nicht wohl sei. Dieser habe bei der Vorstellung und
Einbringung des Gesetzes ebenso wie Verteidigungsminister Struck
gesagt, "dass man sich eine verfassungsrechtliche Klarstellung
wünscht". Den verfassungsrechtlichen Streit um den möglichen Abschuss
von Flugzeugen dürfe man "nicht auf dem Rücken derer austragen, die
am Schluss entscheiden müssen, deshalb springt dieses Gesetz für uns
zu kurz", sagte Koschyk. Zudem seien auch andere Gefährdungslagen bei
terroristischer Bedrohung, etwa von See, nicht hinreichend geregelt.
ots-Originaltext: Phoenix
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6511

Kontakt:

Ingo Firley
PHOENIX-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 195
Fax: 0228 / 9584 198

Original content of: PHOENIX, transmitted by news aktuell

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