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Berufung zurückgewiesen: ADVANT Beiten gewinnt für die Bundesrepublik Deutschland vor dem OLG Düsseldorf im Streit um das stillgelegte Kernkraftwerk in Hamm-Uentrop

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ADVANT Beiten hat die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich in dem Streit um das stillgelegte Kernkraftwerk in Hamm-Uentrop vor dem Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten. Klägerin ist die Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), Mitbeklagte ist neben der Bundesrepublik Deutschland das Land Nordrhein-Westfalen.

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Berlin/München, 13. Juni 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich in dem Streit um das stillgelegte Kernkraftwerk in Hamm-Uentrop vor dem Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten. Klägerin ist die Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), Mitbeklagte ist neben der Bundesrepublik Deutschland das Land Nordrhein-Westfalen.

Zum Sachverhalt:

Der Hochtemperaturreaktor THTR-300 sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahlreichen Problemen sechs Jahre später stillgelegt worden. Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors EUR 350 Mio. eingeplant. Vor vier Jahren nannte die NRW-Landesregierung Gesamtkosten von über EUR 750 Mio.

Die Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks in Hamm-Uentrop klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Land Nordrhein-Westfalen, um deren angebliche Verpflichtung feststellen zu lassen, ihr die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortführung des sicheren Einschlusses oder einen Abbruch des Kernkraftwerks zur Verfügung zu stellen. Die Betreibergesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, forderte von Bund und Land unter anderem die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage sowie von Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials.

Die HKG berief sich dabei auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land geschlossenen Rahmenvertrag. Hierauf gestützt hat die Klägerin die Beklagten als verpflichtet angesehen, ihr die finanziellen Mittel, die für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des eventuellen Rückbaus des Kernkraftwerks erforderlich werden, zur Verfügung zu stellen.

Das Landgericht Düsseldorf folgte in erster Instanz der Argumentation der ADVANT Beiten Anwälte und wies die Klage im August 2024 zurück (Aktz.: 10 O 59/23).

Daraufhin legte die Klägerin Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Auch in zweiter Instanz konnte das Team um die ADVANT Beiten Partner Oliver Schwarz, Hans Georg Neumeier (Öffentliches Recht) und Stephan Rechten das Gericht davon überzeugen, dass eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs und des eventuellen Rückbaus des Kraftwerks nicht besteht und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Die Klägerin kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben. (I-16 U 363/24).

Berater Bundesrepublik Deutschland (BMFTR):

ADVANT Beiten:

Oliver Schwarz, Stephan Rechten, Dr. Michael Späthe, Dr. Andreas Hipke, Dr. Christian Kaufmann, Dr. Florian Böhm (Prozessführung, Berlin).

Hans Georg Neumeier, Dr. Sebastian Hartwig, Korbinian Goll (Öffentliches Recht - insbesondere Verwaltungs- und Haushaltsrecht, München und Berlin).

Berater Land NRW: Becker Büttner Held (BBH)

Berater Betreibergesellschaft: Flick Gocke Schaumburg (FGS)

Frauke Reuther
ADVANT Beiten
BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. +49 (69) 756095 - 570 
frauke.reuther@advant-beiten.com
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